Das Strafrecht bildet einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Insbesondere Vermögens-, Betrugs- und Steuerstrafsachen haben oft entscheidenden Einfluss auf Ihre berufliche Situation. Ebenso alle Delikte im Verkehrsrecht.

Aus hunderten von Verfahren wissen wir, dass das Strafverfahren nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat. Deshalb stehen wir fest an Ihrer Seite.

Die Steuerfahndungen und Staatsanwaltschaften erheben in vielen Bereichen häufig Vorwürfe, die sich bei Lichte betrachtet in Nichts auflösen. Dies gilt aber nur, wenn bereits schon von Beginn der Ermittlungen an entscheidende Fehler vermieden werden.

In Ihrem Interesse:

Lassen Sie sich im Strafrecht immer beraten!

Wir unterstützen Sie bei Problemen im Bereich:

  • Strafrecht: Körperverletzung, Raub, Diebstahl, Betrug, Untreue usw.
  • Steuerstrafrecht: Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung, Selbstanzeigeberatung, Subventionsbetrug
  • Zollvergehen
  • Wirtschaftsstrafrecht, insbesondere Insolvenz- und Konkursstraftaten, Haftung als Geschäftsführer
  • Jugendstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht: Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Fahrlässige Tötung, Unfallflucht
  • Trunkenheits-/Rauschmittelfahren

Verteidigung ist nicht notwendig?
In fast allen Deliktsbereichen gilt, dass etwa 70% der Verurteilungen auf entscheidende Fehler am Beginn des Verfahrens zurückzuführen sind. Aufgrund unserer langen Erfahrungen wird unsere Beratung und Verteidigung Sie in den vielen Fällen vor einer Verurteilung schützen können.

Berufliche Folgen?
Je nach beruflicher Situation droht bei einer strafrechtlichen Verurteilung auch das berufliche Aus! Entweder, weil Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, oder weil Ihnen wegen eines Vermögensdeliktes das Vertrauen des Arbeitgebers entzogen wurde.

Deshalb empfehlen wir in Strafsachen immer, sich anwaltlich beraten zu lassen. Durch eine vergleichsweise kostengünstige Akteneinsicht erhalten Sie einen Überblick über das, was Ihnen eigentlich vorgeworfen wird. Ein einfaches Beratungsgespräch erhöht Ihre Chancen auf einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens!

Vorladung und Vernehmung?
Es gilt als erstes und oberstes Gebot im Umgang mit den Steuerfahndungen oder der Polizei:

Schweigen Sie!

Die Verteidigung wird schwierig, wenn Sie sich – zu meist wegen des überfallartigen Auftretens der Polizei- gegenüber den Behörden offenbaren und aus Angst und Unkenntnis Dinge berichten, die nicht einmal Gegenstand der Untersuchung waren.

Jetzt keinen Verteidiger?
Sie haben das Recht, sich jederzeit mit einem Verteidiger Ihrer Wahl zu beraten. Ihnen muss Gelegenheit gegeben werden, Kontakt zu einem Verteidiger aufzunehmen. Von diesem Grundsatz gibt es keine Ausnahme, egal, was Ihnen die Ermittler erzählen. Auch werden Ihre Chancen nicht verschlechtert durch einen Verteidiger, sondern verbessert. Aus vielen Gesprächen mit Richtern wissen wir, dass die meisten Richter selbst nicht verstehen, warum sich Beschuldigte keinen Verteidiger nehmen.

Aber auch in kleineren Strafsachen gilt es, nicht voreilig mit der Polizei zu sprechen. Sie sind den Beamten hoffnungslos unterlegen.

Zur Polizei ohne Anwalt?
Besser nicht! Sie sind auch nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen, egal, was Ihnen die Polizei erzählt. Sie müssen nur zu staatsanwaltlichen oder richterlichen Vernehmungen/Ladungen erscheinen. Nicht bei der Polizei! Auch nicht als Zeuge!

Die allermeisten Strafverfahren lassen sich vermeiden oder zügig beenden, wenn Sie vor Ihrer Aussage anwaltlichen Rat einholen. Die dafür zu zahlenden Verteidigergebühren sind gering im Vergleich zu den Kosten einer drohenden Verurteilung. Dies gilt im Straßenverkehr genauso, wie bei den Vorwürfen im Bereich der Vermögensdelikte (Betrug, Hehlerei aber auch Diebstahl etc.). Eine erste Einschätzung Ihres Falles erhalten Sie kurzfristig.