Anwalt Steuerrecht Düsseldorf

Das Steuerstrafrecht gehört zu den schwierigsten Bereichen des deutschen Strafrechts. Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist derart geprägt durch umfangreiche Spezialvorschriften, komplexe steuerliche Zusammenhänge und erhebliche wirtschaftliche Risiken für die Betroffenen.

Bereits der Vorwurf einer Steuerhinterziehung oder unrichtiger Angaben gegenüber dem Finanzamt kann erhebliche Folgen haben. Neben Steuernachforderungen und Zinsen drohen Hausdurchsuchungen, Kontopfändungen, Vermögensarreste, Eintragungen im Führungszeugnis sowie erhebliche berufliche und persönliche Konsequenzen. Für Unternehmer, Selbständige und Freiberufler steht häufig nicht nur Geld, sondern die gesamte wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel.

Dabei zeigt die Praxis immer wieder, dass viele steuerstrafrechtliche Ermittlungen auf Schätzungen, Missverständnissen oder vorschnellen Bewertungen durch Steuerfahndung und Finanzverwaltung beruhen. Gerade zu Beginn eines Verfahrens werden oft entscheidende Fehler gemacht. Unüberlegte Angaben gegenüber Ermittlungsbehörden lassen sich später regelmäßig nicht mehr korrigieren.

Deshalb gilt insbesondere im Steuerstrafrecht: Frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidet häufig über den weiteren Verlauf des Verfahrens.

Wir verteidigen Mandanten bundesweit gegen Vorwürfe der Steuerhinterziehung, unrichtiger Steuererklärungen sowie gegen Maßnahmen von Steuerfahndung, Finanzamt und Staatsanwaltschaft. Dabei arbeiten wir – soweit vorhanden – eng mit Ihrem Steuerberater zusammen, um steuerliche und strafrechtliche Risiken gemeinsam zu bewerten und zu begrenzen.

Begleitung bei Betriebsprüfungen

Nicht jede Betriebsprüfung führt automatisch zu einem Steuerstrafverfahren. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass bereits während der Prüfung häufig die Weichen für spätere Ermittlungen gestellt werden. Unbedachte Erklärungen, ungeprüfte Unterlagen oder vorschnelle Zugeständnisse können später erhebliche Nachteile verursachen.

Wir begleiten Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen bereits während laufender Betriebsprüfungen und unterstützen dabei, steuerliche und strafrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu begrenzen.

Haftungsbescheide

Neben eigentlichen Steuerforderungen geraten häufig auch Geschäftsführer, Verantwortliche oder Angehörige durch Haftungsbescheide persönlich in Anspruch. Die geltend gemachten Forderungen erreichen hierbei nicht selten erhebliche Größenordnungen.

Wir prüfen Haftungsbescheide umfassend auf ihre Rechtmäßigkeit und vertreten Sie gegenüber Finanzamt und Finanzgerichten bei der Abwehr unberechtigter Inanspruchnahmen.

Das Steuerstrafrecht erfordert aufgrund seiner Komplexität regelmäßig eine besonders intensive Bearbeitung und Einarbeitung in steuerliche, wirtschaftliche und tatsächliche Zusammenhänge. Anders als in einfach gelagerten Verfahren lässt sich eine qualifizierte Verteidigung daher häufig nicht allein auf Grundlage der gesetzlichen Mindestgebühren durchführen.

Gleichzeitig sehen wir unsere Tätigkeit nicht ausschließlich als Beratung großer Unternehmen oder vermögender Mandanten. Wir vertreten ausdrücklich auch Privatpersonen, kleinere Unternehmen, Handwerksbetriebe und Selbständige, die sich plötzlich steuerstrafrechtlichen Vorwürfen oder Maßnahmen der Finanzverwaltung ausgesetzt sehen.

Ziel unserer Tätigkeit ist stets die frühzeitige Begrenzung strafrechtlicher, wirtschaftlicher und persönlicher Folgen sowie die konsequente Verteidigung Ihrer Rechte gegenüber Finanzverwaltung und Ermittlungsbehörden.

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