Rechtsanwalt für Alkoholdelikte in Düsseldorf

Das Thema Alkohol im Verkehr ist umfangreich und vielschichtig.

Deshalb sollten Sie dann, wenn irgendwie der Vorwurf von Alkohol oder Drogenkonsum im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges im Raum steht, ausschließlich darauf spezialisierte Fachanwälte aufsuchen. Diejenigen Rechtsanwälte, die dieses Thema nur gelegentlich behandeln, werden nicht alle Facetten des Themas angemessen berücksichtigen und zu vermeidende Fehler begehen.

Der Konsum von Alkohol und oder Drogen im Straßenverkehr betrifft alle Bereiche mit denen ein „Autofahrer“ in Kontakt kommen kann. Sie werden Probleme mit dem Staatsanwalt bekommen, mit Ihrer Versicherung, mit der gegnerischen Versicherung und mit der Straßenverkehrsbehörde. Sie werden sich wahrscheinlich zahlreichen Untersuchungen medizinischer und psychologischer Art unterziehen müssen. Sie werden nicht nur strafrechtliche Konsequenzen zu tragen haben, sondern auch zivil- und verwaltungsrechtliche. Daher sollten Sie von Anfang an ausschließlich spezialisierte Hilfe in Anspruch nehmen.

Zumeist beginnt das Problem des Alkohols oder der Drogen im Straßenverkehr damit, dass sie im Rahmen einer Polizeikontrolle angehalten und überprüft werden. Schon hierbei werden entscheidende Fehler gemacht, die teils aus Unkenntnis, teils aus falsch verstandener Mithilfe gegenüber den Behörden, den weiteren Verlauf der Geschehnisse erheblich beeinflussen. Deshalb sollten Sie bei einer Kontrolle keine Angaben zur Sache machen und weder einem Drogenschnelltest noch eine Atemalkoholkontrolle zustimmen. Sie sind dazu auch nicht verpflichtet. Sie würden sich zum Beweismittel gegen sich selbst machen.

Stimmen Sie einem Drogenschnelltest oder einer Atemalkoholkontrolle nicht zu, müssen Sie zwar damit rechnen, dass die Polizei sie zu einer Blutentnahme mit zur Polizeiinspektion nehmen wird. Leisten Sie hierbei kein Widerstand. Die Blutentnahme darf gegebenenfalls auch mit Gewalt durchgesetzt werden. Lassen sich sodann das Blut abnehmen und widersprechen sie der Blutabnahme ausdrücklich. Was hier für Sie zwar widersprüchlich anmutet, hat erhebliche rechtliche Konsequenzen. Sollte sich die Anordnung der Blutentnahme später als rechtswidrig erweisen und sie haben ihr zugestimmt, sind Rechtsmittel damit verwirkt. Das Ergebnis der Blutentnahme kann dann verwertet werden.

Sowohl die Drogenschnelltests, wie auch Atemalkoholprüfgeräte arbeiten nicht zuverlässig. Problematisch ist im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts, dass Ergebnisse einer Atemalkoholprüfung vor Gericht verwertbar sind. Allerdings geben nur Blutalkoholkonzentrationen das tatsächliche Bild wieder. Deshalb empfehlen wir, der Durchführung von Drogen Schnelltests oder Atemalkoholkontrollen zu widersprechen.

Wurde sodann eine signifikante Alkoholkonzentration festgestellt, wird entsprechend der Alkoholkonzentration entweder ein Bußgeldverfahren oder ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet werden. Sie müssen mit folgenden Konsequenzen rechnen:

Alkohol/Drogen am Steuer Punkte Bußgeld (€) Fahrverbot
BAK

von 0,5 – 1,09 ‰

2 500,- 1 Monat
  • bei Eintrag eines vorherigen Alkoholverstoßes
  • 2 1.000,- 3 Monate
  • bei Eintrag zweier vorheriger Alkoholverstöße
  • 2 1.500,- 3 Monate
    BAK von 1,1 ‰ und mehr wird als Straftat geahndet 3 Freiheits- oder Geldstrafe variiert

     

    Im Bereich des Drogenmissbrauchs gibt es keine absolute Fahruntüchtigkeit. Die Fahruntüchtigkeit muss hier gesondert festgestellt werden, wobei sich gerade für Cannabis, Kokain und Opiate feste Größen herausgebildet haben.

    Neben den strafrechtlichen Konsequenzen haben Sie auch mit Konsequenzen hinsichtlich des Versicherungsschutzes zu rechnen. Ihre Haftpflichtversicherung wird den Schaden, den Sie durch die Trunkenheitsfahrt anderen zugefügt haben, ersetzen. Die Versicherung wird jedoch bei Ihnen Regress nehmen. Der Regress kann hier in Verbindung mit einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort bis zu 10.000 € betragen. Im Rahmen ihrer Vollkaskoversicherung ist es möglich, dass sie den Versicherungsschutz vollständig verlieren.

    Je nach Höhe der Alkoholkonzentration oder nach Art der konsumierten Drogen wird Ihnen unabhängig von der strafrechtlichen Verfolgung wahrscheinlich auch die Führerscheinbehörde die Fahrerlaubnis entziehen. Regelmäßig wird dann von der Führerscheinstelle eine Abstinenz von einem Jahr verlangt, in dem sie nachzuweisen haben, frei von Alkohol oder Drogen geliebt zu haben. Im Anschluss daran wird die Verkehrsbehörde von Ihnen die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangen, bevor Sie eine neue Fahrerlaubnis erhalten.

    In jedem dieser Bereiche sind Besonderheiten zu beachten. Durch stetige Fort- und Weiterbildung gewährleisten wir den jederzeit aktuellen Stand der Rechtsprechung und Wissenschaft zu beachten. Darüber hinaus arbeiten wir mit zahlreichen verschiedenen Sachverständigen zusammen, um unseren Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu gewährleisten.

    Auch hier gilt, dass durch rechtzeitige Einholung eines sachverständigen Rates grobe Fehler vermieden werden können. Eine erste Einschätzung ihres Falles erhalten Sie auch kurzfristig telefonisch.

    In jedem Fall gilt gegenüber den Behörden aber: Schweigen Sie!