Das Disziplinarrecht bildet einen weiteren Schwerpunkt unserer Kanzlei.

Durch seine langjährige Tätigkeit bei der Bundeswehr ist Herr Rechtsanwalt Giesen inzwischen ein Spezialist auf dem Gebiet des Wehrstrafrechts. In hunderten von Fällen hat er bereits Soldaten erfolgreich geholfen.

Auch das Bundesdisziplinarrecht gehört hierzu. Im Unterschied zum Wehrdisziplinarrecht werden im Bundesdisziplinarrecht Beamte disziplinar gemaßregelt. Die Eigenheiten des Soldatenrechts spielen im Bundesdisziplinarrecht keine Rolle. Gleichwohl werden in beiden Bereichen schnell Vorwürfe disziplinarische Verfehlungen erhoben und Maßnahmen verhängt, die bei einer sachgerechten Verteidigung nicht angezeigt wären.

In beiden Bereichen aber gilt, dass sich häufig an das Disziplinarverfahren auch statusrechtliche Verfahren anschließen, die den Verlust des Arbeitsplatzes und eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis zur Folge haben können.

Lassen Sie sich deshalb anwaltlich über den Gang des Verfahrens und Ihre Möglichkeiten beraten.

Eine erste Einschätzung erhalten Sie auch kurzfristig telefonisch.