Disziplinarverfahren bei Beamten

Wir vertreten Sie bundesweit kompetent in Fragen des Disziplinar- und Strafrechts gegenüber Ihren Dienstvorgesetzten.

Unser Ziel ist es, Ihr Problem bereits auf der Ebene des Dienstvorgesetzten zügig und mit gutem Ausgang für Sie zu lösen.


Disziplinarrecht für Beamte – Was Sie wissen sollten

Bedeutung des Disziplinarrechts im Beamtenverhältnis

Das Disziplinarrecht regelt, wie auf Pflichtverletzungen im Beamtenverhältnis reagiert wird. Beamte unterliegen besonderen dienstrechtlichen Pflichten – bei Verstößen drohen disziplinarische Konsequenzen. Ein Disziplinarverfahren ist kein bloßes internes Verfahren, sondern kann gravierende Auswirkungen auf Laufbahn, Pension und berufliches Ansehen haben. Frühzeitige anwaltliche Unterstützung ist daher entscheidend.

  Bundes- und Landesbeamte – Unterschiede im Disziplinarrecht

Je nach Dienstherr gelten unterschiedliche Rechtsgrundlagen:

  • Bundesbeamte (z. B. Beamte der Bundespolizei oder der Bundesfinanzverwaltung) unterliegen dem Bundesdisziplinargesetz (BDG).
  • Landesbeamte, darunter viele Lehrer, Landespolizisten oder Finanzbeamte, fallen unter das jeweilige Landesdisziplinargesetz.

Auch wenn die Grundprinzipien ähnlich sind, unterscheiden sich Verfahrensabläufe und Mitwirkungsrechte teils deutlich. Eine rechtssichere Einschätzung erfordert die genaue Kenntnis der jeweils anwendbaren Vorschriften.

  Besonders betroffene Berufsgruppen

Besonders häufig sehen sich folgende Beamte mit disziplinarrechtlichen Vorwürfen konfrontiert:

  • Polizisten, etwa bei Körperverletzung im Amt, Dienstpflichtverstößen oder Fehlverhalten im privaten Bereich mit dienstlicher Relevanz
  • Lehrer, beispielsweise bei Problemen im pädagogischen Umgang oder grenzüberschreitendem Verhalten
  • Finanzbeamte, bei Verdacht auf Datenschutzverstöße oder im Umgang mit steuerrelevanten Informationen

Ein Disziplinarverfahren beginnt oft mit einem Anfangsverdacht – selbst anonyme Hinweise können ausreichen.

Disziplinarmaßnahmen im Überblick

Die möglichen Disziplinarmaßnahmen reichen von milden bis hin zu existenzbedrohenden Sanktionen:

Für Beamte auf Lebenszeit:

  • Verweis
  • Geldbuße
  • Kürzung der Dienstbezüge
  • Zurückstufung
  • Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Für Beamte auf Probe oder Widerruf:

  • alle Disziplinarmaßnahmen
  • Auch die verwaltungsrechtliche Entlassung

 

Disziplinarverfahren gegen Ruhestandbeamte können auch mit der Aberkennung des Ruhegehalts enden.

Dienstverbot nach § 39 BeamtStG – keine Strafe, aber einschneidend

Unabhängig von der eigentlichen Disziplinarmaßnahme kann ein Beamter bei schwerwiegendem Verdacht vorläufig vom Dienst ausgeschlossen werden. § 39 BeamtStG erlaubt dem Dienstherrn, ein vorläufiges Dienstverbot im dienstlichen Interesse auszusprechen.

Als vorläufige Regelung findet sich auch im Disziplinarrecht § 38 BDG/§38 LDG NRW eine einschneidende Maßnahme, wenn im Disziplinarverfahren voraussichtlich auf eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis erkannt werden wird.

Dabei kann auch ein Teil der Dienstbezüge einbehalten werden – obwohl noch keine Schuld festgestellt ist. Für die Betroffenen ist dies ein empfindlicher Einschnitt. Eine rechtliche Überprüfung ist stets möglich – und in der Praxis oft erfolgreich.

Keine Maßnahme, aber folgenschwer: Hinweise und Gespräche

Nicht jede Pflichtverletzung führt zu einem formellen Disziplinarverfahren. In der Praxis werden zunächst häufig informelle Maßnahmen wie Dienstgespräche, Hinweise oder dienstliche Bewertungen eingesetzt. Auch wenn diese keine Disziplinarmaßnahmen im engeren Sinne sind, können sie sich im weiteren beruflichen Werdegang nachteilig auswirken – etwa bei Beförderungen oder Beurteilungen.

Häufig wird auch versucht, Sie in sogenannten „Verwaltungsermittlungen“ zu Aussagen zu bewegen, die dann im Disziplinarverfahren gegen Sie verwertet werden. In dem – häufig vergeblichen – Bestreben, die Sache möglichst schnell zu klären/zu erklären werden dann Aussagen von Ihnen gemacht, die für das weitere Verfahren äußerst schädlich sein können. Daher gilt von Anfang an:

Schweigen Sie! Machen Sie keine Angaben!

Ihre Rechte – und warum Sie nicht abwarten sollten

Ein Disziplinarverfahren ist nicht nur juristisch komplex – es ist auch emotional belastend. Der Ausgang hängt entscheidend davon ab, wie Sie sich im Verfahren verhalten. Typische Fehler sind:

  • voreilige schriftliche Stellungnahmen
  • Einlassungen ohne Akteneinsicht
  • fehlende Verteidigungsstrategie

Als auf das Disziplinarrecht spezialisierte Kanzlei vertreten wir Bundes- und Landesbeamte in allen Verfahrensphasen – diskret, präzise und durchsetzungsstark.

Lassen Sie sich frühzeitig beraten – wir schützen Ihre Rechte.

Sprechen Sie zuerst mit uns, bevor Sie Ihren Vorgesetzten antworten!