Arbeitsrecht – Ihre Rechte bei Kündigung, Teilzeit, Zeugnis & Co.

Das Arbeitsrecht ist ein komplexes und oft emotional aufgeladenes Feld. Insbesondere bei Kündigungen ist schnelle und fundierte Rechtsberatung entscheidend – denn es geht meist nicht nur um juristische Details, sondern um Ihre berufliche und wirtschaftliche Zukunft. Als erfahrene Anwaltskanzlei stehen wir Ihnen zur Seite, wenn es darauf ankommt. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über wichtige arbeitsrechtliche Themen – insbesondere das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Regelungen bei Teilzeitbeschäftigungen sowie Ihre Rechte beim Arbeitszeugnis.

 

I. Kündigungsschutz – Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmende vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Es gilt grundsätzlich dann, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) beschäftigt.

 

Eine Kündigung ist nach dem KSchG nur dann wirksam, wenn sie durch einen der folgenden Gründe sozial gerechtfertigt ist:

  • Betriebsbedingte Gründe (z. B. Arbeitsplatzabbau, Standortschließung)
  • Verhaltensbedingte Gründe (z. B. wiederholte Pflichtverletzungen)
  • Personenbedingte Gründe (z. B. lang andauernde Krankheit)

Zudem muss der Arbeitgeber vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung in der Regel eine Abmahnung erteilen. Auch die Sozialauswahl, also die Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte wie Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, ist bei betriebsbedingten Kündigungen einzuhalten.

II. Kündigungen außerhalb des KSchG

Nicht jeder Arbeitsvertrag fällt unter den Schutzbereich des KSchG – etwa in Kleinbetrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitenden oder in der Probezeit.

Doch auch in diesen Fällen ist eine Kündigung nicht willkürlich zulässig. Es gelten weiterhin grundlegende Grenzen, etwa:

  • das Verbot sittenwidriger Kündigungen,
  • der Schutz besonderer Personengruppen (z. B. Schwangere, Betriebsräte, Schwerbehinderte),
  • das Diskriminierungsverbot nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).
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In vielen Fällen bestehen auch außerhalb des KSchG reale Erfolgsaussichten, sich gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen. Lassen Sie Ihre Kündigung anwaltlich prüfen – insbesondere, wenn sie überraschend, formfehlerhaft oder ohne erkennbare Begründung erfolgt.

III. Klagefrist – Dringender Handlungsbedarf

Ein besonders wichtiger Punkt: Kündigungsschutzklagen müssen binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden (§ 4 KSchG). Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als rechtswirksam – selbst wenn sie anfechtbar wäre.

Scheuen Sie sich nicht aus falsch verstandener Rücksicht eine Klage einzureichen. Wir helfen Ihnen dabei. Sie müssen aber die Klagefrist beachten!

Handeln Sie also unverzüglich nach Erhalt einer Kündigung und nehmen Sie anwaltliche Beratung in Anspruch. Wir klären für Sie die Erfolgsaussichten und übernehmen die zügige Einreichung einer Kündigungsschutzklage, wenn dies ratsam ist.

IV. Unwirksame Befristungen – Mehr Rechte als gedacht

Befristete Arbeitsverhältnisse sind in der Praxis weit verbreitet – sei es zur Probe, zur Projektarbeit oder als Vertretung. Doch nicht jede Befristung ist auch rechtlich wirksam.

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gilt: Eine Befristung bedarf entweder eines sachlichen Grundes (z. B. Schwangerschaftsvertretung, Projektarbeit) oder darf ohne Sachgrund nur bis zu zwei Jahre erfolgen – und das nur einmal bei demselben Arbeitgeber, sofern nicht eine ausreichend lange Unterbrechung vorliegt.

Häufige Fehler in der Praxis:

  • Die Befristung wurde nicht schriftlich vereinbart, sondern nur mündlich besprochen – dann ist sie unwirksam.
  • Die sachgrundlose Befristung überschreitet die gesetzliche Höchstdauer von zwei Jahren.
  • Eine Kette befristeter Verträge („Kettenbefristung“) wird rechtswidrig fortgesetzt.
  • Der Arbeitgeber nennt zwar einen Sachgrund, dieser ist aber nicht objektiv nachvollziehbar oder rechtlich nicht anerkannt.

In all diesen Fällen kann eine Entfristungsklage dazu führen, dass das Arbeitsverhältnis als unbefristet fortbesteht – mit allen Rechten und Pflichten.

Auch hier gilt: Die Frist ist entscheidend. Eine Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Befristung erhoben werden (§ 17 TzBfG). Wird diese Frist versäumt, gilt das Arbeitsverhältnis als wirksam beendet – selbst bei eindeutigen Formfehlern.

Lassen Sie sich daher rechtzeitig und fundiert beraten. Wir prüfen für Sie, ob Ihre Befristung rechtswirksam vereinbart wurde und setzen Ihre Rechte auf Entfristung konsequent durch – außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.

V. Teilzeitbeschäftigungen – Recht auf Reduzierung der Arbeitszeit

Viele Arbeitnehmer wünschen sich aus familiären oder gesundheitlichen Gründen eine Teilzeitbeschäftigung. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gibt ihnen ein rechtlich verankertes Antragsrecht, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.

Allerdings lehnen Arbeitgeber entsprechende Anträge häufig ab – ohne ausreichende Begründung. In der Praxis zeigt sich, dass diese Ablehnungen oft nicht rechtmäßig sind.

Wir helfen Ihnen, Ihren Anspruch auf Teilzeit durchzusetzen oder eine unzulässige Ablehnung erfolgreich anzufechten. Auch wenn Sie bereits in Teilzeit arbeiten und sich benachteiligt fühlen, lohnt sich eine rechtliche Prüfung.

VI. Arbeitszeugnis – Anspruch und Durchsetzung

Jede/r Arbeitnehmer/in hat Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis – bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sogar auf ein qualifiziertes Zeugnis, das sich auch auf Leistung und Verhalten erstreckt.

Doch nicht selten enthalten Zeugnisse versteckte negative Formulierungen („Zeugnissprache“) oder sind in ihrer Aussagekraft unvollständig. Ein fehlerhaftes oder missverständlich formuliertes Zeugnis kann die Jobsuche erheblich erschweren.

Wir prüfen, ob Ihr Zeugnis der arbeitsrechtlichen Wohlwollenspflicht entspricht und setzen erforderlichenfalls eine Berichtigung oder Ergänzung durch. Auch Klagen auf Zeugnisberichtigung sind möglich – oft mit guten Erfolgsaussichten.

Vertrauen ist gut – rechtliche Beratung besser

Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen sind für viele Betroffene mit Unsicherheit, Zeitdruck und emotionaler Belastung verbunden. Umso wichtiger ist ein kompetenter Partner an Ihrer Seite.

Zögern Sie nicht, sich rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Ob bei Kündigung, Teilzeit, Zeugnis oder sonstigen Fragen rund um Ihr Arbeitsverhältnis: Wir stehen Ihnen mit Erfahrung, Engagement und Klarheit zur Seite – sachlich, vertraulich und zielgerichtet.

 

Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie direkt einen Beratungstermin. Ihre Rechte verdienen Schutz – wir setzen sie für Sie durch.