Bildrechtsverletzungen

Fremde Bilder zu nutzen ist ohne die Erlaubnis des Urhebers nicht zulässig.

Wir helfen Ihnen dabei, wenn Ihr Urheberrecht als Fotograf/Fotografin oder Grafiker verletzt wird, ebenso, wie wir Ihnen helfen, sollte Ihnen eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen werden.

Gerade dann, wenn Fremde mit einem Bild, auf dem Sie abgebildet sind, unerlaubt in die Öffentlichkeit gehen, kann es unangenehme Folgen für Sie haben. Ob Facebook, Xing, StayFriends usw. Ohne Ihre Erlaubnis darf im Grundsatz niemand ein Bild von Ihnen veröffentlichen. Erst Recht nicht, Ihr Persönlichkeitsrecht verletzen.

Sachkenntnis und Erfahrung

Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und vor Gericht bei der Durchsetzung Ihrer Fotorechte durch

  • Aussprache einer foto- oder bildrechtlichen Abmahnung
  • Erwirkung einer Unterlassungserklärung
  • Löschung unberechtigt genutzter Fotos und Zahlung von Schadensersatz
  • Beitreibung von Lizenzgebühren oder Honoraren

und bei allen anderen diesbezüglichen Fragen.

Wenn Sie selber abgemahnt wurden bin ich ebenfalls der richtige Ansprechpartner.

Beim Vorgehen gegen „Bilderklau“ sind neben juristischer Expertise vor allem branchenspezifische Erfahrung, konsequentes Handeln und Verhandlungsstärke gefragt.
Durch meine langjährige anwaltliche Tätigkeit und regelmäßigen Fortbildungen erreiche ich für Sie das bestmögliche Ergebnis.

Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum

Wenn Ihre Fotos/Bilder unerlaubt genutzt werden, sollten Sie konsequent dagegen vorgehen. Bei mir bekommen Sie immer kurzfristig einen Termin. Im Erstgespräch erläutere ich Ihre rechtlichen Möglichkeiten und welcher Weg für Sie der Beste ist.

So lassen sich mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft viele Konflikte schon im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung lösen.