Anwalt Fahrerflucht Düsseldorf

Die Unfallflucht/Fahrerflucht

Unfallflucht (§ 142 StGB): Wenn ein kurzer Moment alles verändert

Ein Augenblick der Unachtsamkeit, ein geparktes Auto touchiert, kein sichtbarer Schaden, keine Personen weit und breit – weiterfahren? Wer in solchen Situationen nicht innehält, kann sich schneller strafbar machen, als es den meisten bewusst ist. Die Rede ist vom unerlaubten Entfernen vom Unfallort – landläufig: Unfallflucht.

Was viele unterschätzen: Bereits geringfügige Blechschäden können rechtlich als „Unfall“ im Sinne des § 142 Strafgesetzbuch gewertet werden. Und wer sich dann entfernt, ohne bestimmte Pflichten zu erfüllen, riskiert empfindliche strafrechtliche Konsequenzen – einschließlich eines Fahrverbots oder sogar der Entziehung der Fahrerlaubnis.

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Unfallflucht: Was das Gesetz verlangt

§ 142 StGB stellt klar: Wer sich nach einem Unfall vom Ort des Geschehens entfernt, ohne die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Beteiligung zu ermöglichen, handelt strafbar. Gemäß § 142 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, ohne zugunsten der anderen Beteiligten oder Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung zu ermöglichen.

Die Vorschrift schützt das Feststellungsinteresse der anderen Beteiligten – unabhängig davon, wie schwer oder leicht der Unfall war.

Unfallflucht liegt insbesondere vor, wenn:

  • man sich nach einem Zusammenstoß entfernt, ohne zu warten,
  • man keinen Kontakt zu möglichen Geschädigten aufnimmt,
  • keine angemessene Wartezeit eingehalten wird,
  • man zwar zurückkehrt, aber zu spät oder ohne eine Feststellung zu ermöglichen.
Wichtig: Auch das Verlassen des Unfallorts, um „kurz“ Hilfe zu holen oder eine Nachricht zu hinterlassen, kann rechtlich als Unfallflucht bewertet werden – je nach Umständen.

Erfasst sind unter anderem auch Situationen wie:

  • das Wegfahren nach einem Parkrempler ohne Kontaktaufnahme,
  • das Verlassen des Unfallorts ohne „angemessene“ Wartezeit,
  • das nachträgliche Melden bei der Polizei, das nicht ausreicht.

Ein Unfall im Sinne des Gesetzes liegt dabei nicht erst bei größeren Schäden oder Personenschäden vor. Schon ein leichtes Streifen eines anderen Fahrzeugs oder ein umgestoßener Leitpfosten kann den Tatbestand erfüllen.

Was viele nicht bedenken: Die berufsrelevanten Folgen

Ein zentrales Risiko bei Unfallflucht ist die Entziehung der Fahrerlaubnis. Sie kommt regelmäßig dann in Betracht, wenn ein bedeutender Sachschaden entstanden ist – etwa ab einer Grenze von ca. 1.000,00 bis 1.300,00 Euro.

In vielen Fällen wird zusätzlich ein mehrmonatiges Fahrverbot verhängt oder die Fahrerlaubnis ganz neu beantragt werden müssen. Für Berufspendler, Außendienstmitarbeiter, Handwerker oder Personen mit Dienstwagen ist das nicht nur unangenehm – es kann die berufliche Existenz ernsthaft gefährden.

Einmal ausgesprochen, bedeutet der Entzug der Fahrerlaubnis in der Regel:

  • monatelange Sperrfristen,
  • zusätzliche medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU),
  • drohender Verlust des Arbeitsplatzes bei Fahrpflichten.
  • Disziplinarrechtliche Folgen bei Beamten oder Soldaten

In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass ein vermeintlich „kleiner“ Vorfall zu einer erheblichen Belastung für Beruf, Familie und Mobilität wird.

Pflichten am Unfallort – was das Gesetz erwartet

Das Gesetz verlangt von allen Unfallbeteiligten bestimmte Mitwirkungsleistungen. Dazu gehören:

  • das Offenbaren der eigenen Personalien,
  • die Angabe zur Art der Beteiligung am Unfall,
  • das Verbleiben am Unfallort für eine angemessene Zeit,
  • in bestimmten Fällen das Herbeirufen der Polizei.

Die „angemessene Wartezeit“ ist nicht exakt definiert – sie hängt ab von Tageszeit, Ort, Verkehrsdichte und Schadenshöhe. Wer hier falsch einschätzt, handelt schnell fahrlässig oder sogar vorsätzlich – mit strafrechtlichen Folgen.

Typische Fehlannahmen – mit weitreichenden Konsequenzen

Immer wieder geraten Menschen in Ermittlungsverfahren, ohne sich einer Schuld bewusst zu sein. Häufige Fehleinschätzungen:

  • „Es war doch niemand da.“ – Auch bei Abwesenheit anderer kann Feststellungsinteresse bestehen.
  • „Der Schaden ist minimal.“ – Juristisch genügt oft schon ein geringer Sachschaden.
  • „Ich wollte später alles klären.“ – Die nachträgliche Meldung ersetzt nicht die gesetzliche Wartepflicht.
  • „Ich habe später die Polizei informiert.“ – Eine nachträgliche Mitteilung genügt nicht immer.
  • „Ich bin nur Beifahrer.“ – Auch Begleitpersonen können je nach Situation in die Verantwortung geraten.

Strafrechtliche Folgen – mehr als nur eine Geldstrafe

Unfallflucht wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet. Hinzu kommen:

  • Punkte in Flensburg,
  • Fahrverbot für bis zu sechs Monate,
  • Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist,
  • massive versicherungsrechtliche Konsequenzen (z. B. Regressforderungen der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung).

Gerade bei beruflich angewiesener Mobilität stellt sich rasch die Frage: Was, wenn ich plötzlich nicht mehr fahren darf? Für viele bedeutet das: berufliche Einschränkungen, Versetzungen oder gar Jobverlust.

Was jetzt? – Warum anwaltliche Unterstützung entscheidend ist

Die Folgen eines Ermittlungsverfahrens wegen Unfallflucht können gravierend sein – selbst bei erstmaligem Fehlverhalten. Umso wichtiger ist es, von Beginn an juristisch begleitet zu werden.

Ein erfahrener Strafverteidiger erkennt, ob tatsächlich ein „bedeutender Schaden“ vorliegt, ob die Feststellungspflichten korrekt bewertet wurden oder ob der Tatvorwurf auf wackeliger Grundlage steht. Ebenso kann durch gezielte Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft oft Schlimmeres abgewendet werden – etwa die Vermeidung eines Fahrverbots oder einer Eintragung im Führungszeugnis.

Fazit: Wer mobil bleiben will, sollte rechtzeitig Klarheit schaffen

Unfallflucht ist kein Bagatelldelikt. Schon kleine Fehler können den Führerschein kosten – mit spürbaren Auswirkungen auf Beruf und Alltag. Gerade deshalb ist es entscheidend, frühzeitig zu wissen, wo man steht – und welche Möglichkeiten bestehen.

Wenn gegen Sie wegen Unfallflucht ermittelt wird oder Sie unsicher sind, wie Sie sich verhalten sollen: Vertrauen Sie auf erfahrenen rechtlichen Beistand. Diskret, kompetent – und mit klarem Blick für das, was auf dem Spiel steht.

Ein verlorener Führerschein ist nicht nur ein Führerschein. Er ist oft auch ein verlorenes Stück Freiheit – beruflich wie privat.

Rechtsanwalt Giesen ist seit 20 Jahren im Verkehrsrecht und im Strafrecht tätig. Er hat in vielen 100 Fällen verteidigt und erfolgreich schlimme Folgen verhindern können.

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