Verkehrsunfälle geschehen täglich. Meist entstehen nur leichte Sachschäden. Schnell aber entstehen größere Sachschäden bis hin zu einem Totalschaden oder erhebliche Verletzungen, bis hin zum Tod.

Bereits bei der Abwicklung kleinerer Unfälle werden Sie von den Versicherern oder Werkstätten übervorteilt. Aus hunderten von Fällen wissen wir, dass die Versicherer stets versuchen werden, Ihre berechtigten Ansprüche zu verneinen oder aber zu kürzen. Sogar in eindeutigsten Fällen wird seitens der Versicherer versucht, Ihre Ansprüche zu kürzen.

Meist lässt man Sie schon im Unklaren über die Ihnen zustehenden Ansprüche. Man verspricht Ihnen einen angeblichen „Rund um Service“. Tatsächlich aber soll damit nichts weiter erreicht werden, als Ihre Ansprüche zu verschleiern oder zu kürzen, denn die meisten Geschädigten wissen nicht, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Auch die angeblichen „Serviceangebote“ von Werkstätten sind eben solche nicht. Größe Vorsicht ist in der Regel geboten, wenn Ihnen seitens der Versicherer gesagt wird, Sie hätten keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder es würde Ihnen nur ein – meist sehr geringer – pauschaler Satz zustehen. Noch vorsichtiger sollten Sie bei Werkstattangeboten sein, die Ihnen ein Ersatzfahrzeug vermitteln oder anbieten. Diese Mietpreise sind oft überhöht. Die Versicherer werden die überhöhten Preise nicht erstatten und dann werden Sie zur Kasse gebeten.

Auch und gerade, wenn es um einen Totalschaden geht, sind die Versicherer schnell dabei, Ihre Ansprüche mit angeblichen Restwertangeboten zu kürzen. Auch hier ist die Rechtslage nicht einfach und die Versicherer Ihnen haushoch überlegen.

Sie sind nicht verpflichtet, das Fahrzeug durch einen Sachverständigen der Gegenseite begutachten zu lassen. Die haben das Recht, Ihren Schaden durch einen selbst ausgewählten Sachverständigen feststellen zu lassen. Sie können sich vorstellen, welches Interesse der angeblich „unabhängige“ Sachverständige einer Versicherung denn hat. Ihm werden ja nur dann Aufträge der Versicherer erteilt, wenn er für sie genehme Gutachten schreibt, was regelmäßig bedeutet, dass Ihr Schaden klein gerechnet wird. Gelingt das nicht, werden die Versicherer ein Mitverschulden einwenden und Ihnen deshalb die Ansprüche kürzen.

Wir arbeiten mit kompetenten Sachverständigen zusammen, die Ihren Schaden zuverlässig ermitteln und brauchbar darstellen.

Gravierende Fehler können Sie mit einer einfachen Beratung vermeiden. Diese wird Sie in den meisten Fällen vor Fehlentscheidungen bewahren. Soweit Sie den Unfall nicht verschuldet haben, sind die Versicherer verpflichtet, die Kosten für eine anwaltliche Vertretung zu erstatten. In einem solchen Fall entstehen Ihnen also in der Regel nicht einmal Kosten für einen Rechtsanwalt. Dass vor diesem Hintergrund die Versicherer kein Interesse haben, dass Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit der Abwicklung des Schadens beauftragen, liegt auf die Hand.

Eine erste Einschätzung erteilt unser Team auch hier telefonisch.