Rechtsanwalt für Bußgeldbescheide in Düsseldorf

Wenn Sie oft unterwegs sind, sind Bußgelder wegen Verkehrsverstößen oft ein Ärgernis, die damit einhergehenden Punkte im Fahreignungsregister (FAER) oder Fahrverbote hingegen können existenzbedrohend sein.

Die Sanktionen bei z.B. Geschwindigkeitsverstößen wurden drastisch erhöht.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, zögern Sie nicht, sich in dieser Sache beraten zu lassen, bevor Sie auf das Schreiben antworten oder gar eine Stellungnahme abgeben. Das gilt insbesondere auch für Anhörungsschreiben. Oft liegen nämlich auf Seiten der Behörde nicht ausreichend Informationen vor, um einen Bußgeldbescheid zu erlassen. Denken Sie nur daran, dass ein Dritter mit Ihrem Fahrzeug unterwegs war. Wenn Sie nun auf Schreiben von Behörden antworten, setzen Sie Ihre Angehörige womöglich ohne Not einer ordnungsrechtlichen Verfolgung aus. Sie haben ggf. Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrechte. Ähnliches kann bei Firmenfahrzeugen gelten.

Hier einige Beispiele für Punkte im FAER und Fahrverbote:

Bußgeld – Geschwindigkeit innerhalb Ortschaft

Überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h 15,00 €
11 – 15 km/h 25,00 €
16 – 20 km/h 35,00 €
21 – 25 km/h 80,00 € 1
26 – 30 km/h 100,00 € 1 (1 Monat)*
31 – 40 km/h 160,00 € 2 1 Monat
41 – 50 km/h 200,00 € 2 1 Monat
51 – 60 km/h 280,00 € 2 2 Monate
61 – 70 km/h 480,00 € 2 3 Monate
über 70 km/h 680,00 € 2 3 Monate

 

Bußgeld – Geschwindigkeit außerhalb Ortschaft

Überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h 10,00 €
11 – 15 km/h 20,00 €
16 – 20 km/h 30,00 €
21 – 25 km/h 70,00 € 1
26 – 30 km/h 80,00 € 1 (1 Monat)*
31 – 40 km/h 120,00 € 1 (1 Monat)*
41 – 50 km/h 160,00 € 2 1 Monat
51 – 60 km/h 240,00 € 2 1 Monat
61 – 70 km/h 440,00 € 2 2 Monate
über 70 km/h 600,00 € 2 3 Monate

*Fahrverbot möglich

Bußgeld – Abstandsverstöße

unter 80 km/h

Abstandsverstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
ohne Gefährdung 25,00 €
mit Gefährdung 30,00 €
mit Sachbeschädigung 35,00 €

Bußgeld für Abstandsverstöße bis 100 km/h

Abstand weniger als Bußgeld Punkte Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes 75,00 € 1
4/10 des halben Tachowertes 100,00 € 1
3/10 des halben Tachowertes 160,00 € 1
2/10 des halben Tachowertes 240,00 € 1
1/10 des halben Tachowertes 320,00 € 1

Bußgeld für Abstandsverstöße bis 130 km/h

Abstand weniger als Bußgeld Punkte Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes 75,00 € 1
4/10 des halben Tachowertes 100,00 € 1
3/10 des halben Tachowertes 160,00 € 2 1 Monat
2/10 des halben Tachowertes 240,00 € 2 2 Monate
1/10 des halben Tachowertes 320,00 € 2 3 Monate

Bußgeld für Abstandsverstöße über 130 km/h

Abstand weniger als Bußgeld Punkte Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes 100,00 € 1
4/10 des halben Tachowertes 180,00 € 1
3/10 des halben Tachowertes 240,00 € 2 1 Monat
2/10 des halben Tachowertes 320,00 € 2 2 Monate
1/10 des halben Tachowertes 400,00 € 2 3 Monate

Nach § 4 II BKatV kann die Verkehrsbehörde auch bei wiederholten Verstößen, die für sich genommen kein Fahrverbot auslösen, ein solches Verhängen.

Weil es im Bußgeldverfahren enge Fristen gibt, zögern Sie nicht lange, kompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unser Team gibt Ihnen regelmäßig auch schon bereits telefonisch eine erste Einschätzung.