Checken Sie Ihren Arbeitsvertrag

Durch unsere steuerrechtliche Betreuung erleben wir oft, dass Arbeitnehmern berechtigte Ansprüche vorenthalten werden.

Das Arbeitsrecht ist nicht einheitlich geregelt, sondern in vielen verschiedenen Gesetzen, so z.B. im Kündigungsschutzgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Bürgerlichen Gesetzbuch oder dem Arbeitszeitgesetz.

Oft werden in Arbeitsverträgen fehlerhafte Klauseln verwendet. Dies gilt besonders bei Befristungen des Arbeitsvertrages. Kettenbefristungen sind oft unwirksam, so dass Ihr Arbeitsverhältnis eigentlich nicht enden müsste. Hierbei gilt aber, dass Sie zeitnah tätig werden müssen.

 

Strenge Fristen

Im Arbeitsrecht gelten strenge Fristenregelungen, die Sie unbedingt beachten müssen. So müssen Sie nach einer Kündigung unbedingt die 3-Wochenregel zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beachten. Konkret heißt das, dass Sie nach dem Zugang der schriftlichen Kündigung in der Regel nur 3 Wochen Zeit haben, die Kündigung wirksam anzugreifen. Versäumen Sie diese Frist nicht. Gleiches gilt bei unwirksamen Befristungen.

Im Arbeitsrecht gilt: Frist verpennt, Anspruch verschenkt!

 

Zeugnisse

Auch Zeugnisangelegenheiten sind von Bedeutung. Ein ungünstiges Arbeitszeugnis kann ein ungeahnter Hemmschuh Ihres Fortkommens darstellen. Gleiches gilt, wenn Ihnen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein Arbeitszeugnis erteilt wird, Sie sich aber schon bewerben müssen. Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis.