Jugendstrafrecht für Jugendliche
Du hast Ärger mit der Polizei? – Das musst du über das Jugendstrafrecht wissen
Ein Fehler passiert schnell – eine dumme Entscheidung, Gruppenzwang oder einfach ein Moment, in dem du nicht nachgedacht hast. Und plötzlich stehst du im Mittelpunkt einer polizeilichen Ermittlung. Vielleicht hast du schon Post bekommen oder wurdest sogar vernommen. Jetzt fragst du dich: Was passiert mit mir? Was darf die Polizei? Muss ich mit einer Strafe rechnen? Und darf ich mir selbst einen Anwalt nehmen?
Keine Sorge – du bist nicht allein. Und: Du hast Rechte.
Was ist das Jugendstrafrecht?
Das Jugendstrafrecht ist ein besonderer Teil des Strafrechts. Es gilt für alle Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch für Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren.
Der wichtigste Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht ist:
Es geht nicht darum, dich zu bestrafen, sondern dir zu helfen, dich zu verändern.
Das Jugendstrafrecht stellt deine persönliche Entwicklung in den Mittelpunkt. Ziel ist es, dich zu erziehen – nicht dich fertigzumachen. Es soll verhindern, dass du erneut straffällig wirst, und dir eine echte Chance geben, Dinge wieder in den Griff zu bekommen.
Welche Folgen kann eine Straftat haben?
Im Jugendstrafrecht gibt es verschiedene Maßnahmen – je nachdem, was passiert ist, ob du vorher schon auffällig warst und wie deine persönliche Situation aussieht.
1. Erziehungsmaßregeln
Diese Maßnahmen sollen dir helfen, dein Verhalten zu ändern. Das können zum Beispiel sein:
- Teilnahme an einem Anti-Gewalt- oder Sozialtraining
- Gespräche mit einem Jugendhelfer oder einer Beratungsstelle
- Hilfe bei Schule, Ausbildung oder Alltag
2. Zuchtmittel
Zuchtmittel sind spürbare Konsequenzen – aber keine Strafen im klassischen Sinn. Beispiele:
- Eine Verwarnung durch das Jugendgericht
- Arbeitsauflagen, also z. B. gemeinnützige Arbeit
- Jugendarrest: Ein paar Tage in einer Einrichtung, ähnlich wie ein „Wochenendarrest“
3. Jugendstrafe
Nur wenn es wirklich ernst ist – bei schweren Taten oder wenn vorherige Maßnahmen nichts gebracht haben – kann das Gericht eine Jugendstrafe aussprechen (Freiheitsentzug).
Aber: Ziel ist immer, dir zu helfen – nicht dich abzustempeln.
Darf ich selbst einen Anwalt beauftragen?
Ja, das darfst du.
Auch wenn du unter 18 bist, darfst du dir einen Anwalt oder eine Anwältin selbst nehmen – ohne dass deine Eltern zustimmen müssen.
Und ganz wichtig:
Dein Anwalt unterliegt der Schweigepflicht. Das bedeutet: Was du ihm sagst, bleibt unter euch. Er darf nichts an deine Eltern, Lehrer oder die Polizei weitergeben – es sei denn, du willst es.
Ein Anwalt hört dir zu, erklärt dir alles verständlich und steht nur auf deiner Seite. Er sorgt dafür, dass du fair behandelt wirst und du verstehst, was auf dich zukommt.
Für welche Taten brauche ich einen Anwalt?
Typische Straftaten
Jugendliche begehen eine Vielzahl von Straftaten, wobei sich bestimmte Deliktsarten als besonders häufig herausstellen. Die wichtigsten und typischen Straftaten sind:
- Körperverletzungsdelikte
Körperverletzungen sind die am häufigsten von Jugendlichen begangenen Straftaten. Hierzu zählen einfache und gefährliche Körperverletzungen sowie Delikte wie Raub, bei denen Gewalt gegen Personen angewendet wird. - Eigentums- und Vermögensdelikte
Dazu gehören insbesondere Ladendiebstahl, Diebstahl allgemein, Sachbeschädigung und Raub (Abziehen). Eigentumskriminalität wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung ist unter Jugendlichen besonders verbreitet. - Beleidigung und Nötigung
Beleidigungen, Nötigungen und Erpressungen treten häufig im schulischen Umfeld auf. Auch Mobbing und Bullying, zunehmend über das Internet (Cybermobbing), sind typische jugendspezifische Erscheinungsformen. - Straftaten im Zusammenhang mit modernen Medien
Jugendliche nutzen moderne Kommunikationstechnologien vermehrt zur Begehung von Straftaten wie Cybermobbing, Beleidigung im Internet oder Erpressung mittels digitaler Medien. - Rauschgiftdelikte
Mit zunehmendem Alter (vor allem bei Heranwachsenden) steigt die Bedeutung von Delikten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln, wie Besitz, Erwerb oder Handel mit Drogen. - Straftaten gegen das Waffengesetz
Auch Verstöße gegen das Waffengesetz werden von Jugendlichen begangen, wobei die Fallzahlen in den letzten Jahren leicht gestiegen sind. - Schwere Gewaltstraftaten
Schwerwiegende Delikte wie Raub, schwere Körperverletzung, Vergewaltigung, Totschlag oder Mord kommen vor, machen aber nur einen kleinen Teil der gesamten Jugendkriminalität aus.
Besonderheiten
- Die Mehrheit der jugendlichen Straftäter sind Jungs.
- Gewaltkriminalität unter Jugendlichen hat in den letzten Jahren wieder zugenommen, insbesondere nach der Pandemie.
- Ein kleiner Anteil der Jugendlichen (Mehrfach- und Intensivtäter) ist für einen Großteil der Straftaten in dieser Altersgruppe verantwortlich.
Zusammenfassung der häufigsten Delikte
Straftat | Beispiele |
Körperverletzung | Einfache & gefährliche Körperverletzung, Raub |
Eigentumsdelikte | Diebstahl, Abziehen, Sachbeschädigung |
Beleidigung/Nötigung/Erpressung | Mobbing, Cybermobbing, Bullying |
Rauschgiftdelikte | Besitz, Erwerb, Handel mit Betäubungsmitteln |
Pornografie | Weitergabe von Kinder- oder Jugendpornos |
Schwere Gewaltstraftaten | Raub, schwere KV, Vergewaltigung, Totschlag, Mord |
Du musst das nicht alleine durchstehen
Ein Strafverfahren kann beängstigend sein – aber es ist nicht das Ende. Es gibt immer Wege, da wieder rauszukommen. Viele Jugendliche haben es geschafft. Du kannst das auch.
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