
Alkohol oder Drogen am Steuer? Jetzt ist schnelle und spezialisierte Hilfe vom Fachanwalt gefragt.
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Problem:
Bereits der Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum im Straßenverkehr kann weitreichende Konsequenzen haben – strafrechtlich, zivilrechtlich und verwaltungsrechtlich. Es drohen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, Probleme mit der Versicherung, medizinisch-psychologische Untersuchungen und der Verlust der Fahrerlaubnis.
Schon bei der ersten Polizeikontrolle werden häufig Fehler gemacht – oft aus Unsicherheit oder gutem Glauben gegenüber den Behörden. Doch genau hier entscheidet sich oft der weitere Verlauf. Deshalb gilt: Machen Sie keine Angaben zur Sache. Stimmen Sie keinem Schnelltest oder Atemalkoholtest zu – Sie sind dazu rechtlich nicht verpflichtet.
Falls eine Blutentnahme angeordnet wird: Leisten Sie keinen Widerstand, aber widersprechen Sie der Maßnahme ausdrücklich. Klingt widersprüchlich, ist aber juristisch entscheidend – nur so können Sie sich im Nachhinein erfolgreich gegen eine mögliche rechtswidrige Anordnung wehren.
Wichtig: Schnelltests und Atemalkoholgeräte liefern oft unzuverlässige Ergebnisse. Trotzdem können sie vor Gericht verwendet werden. Nur eine Blutuntersuchung gibt ein klares Bild – und auch hier entscheidet die richtige rechtliche Begleitung über die Verwertbarkeit.
Vertrauen Sie in dieser Situation nicht auf allgemeine Rechtsberatung. Dieses Thema gehört in erfahrene, spezialisierte Hände. Ich helfe Ihnen, Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte zu schützen – von Anfang an.
Rufen Sie an – bevor andere über Ihre Zukunft entscheiden.
Übersicht: Sanktionen bei Alkoholfahrten in Deutschland
BAK (Promille) | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot / Führerscheinentzug | Art der Tat |
---|---|---|---|---|
0,0 ‰ (Probezeit / unter 21 Jahre) | 1 | 250 € | ggf. Probezeit-verlängerung, Aufbauseminar | ordnungswidrig |
0,3 ‰ (mit Ausfallerscheinungen oder Unfall) | 1–3 | Geld- oder Freiheitsstrafe | meist Entzug der Fahrerlaubnis | Straftat (§ 316 StGB) |
0,5 ‰ – 1,09 ‰ | 1. Verstoß: 2 | 1. Verstoß: 500 € | 1. Verstoß: 1 Monat | ordnungswidrig |
2. Verstoß: 2 | 2. Verstoß: 1.000 € | 2. Verstoß: 2 Monate | ||
ab 3. Verstoß: 2 | ab 3. Verstoß: 1.500 € | ab 3. Verstoß: 3 Monate | ||
≥ 1,1 ‰ (absolute Fahruntüchtigkeit) | 3 | Geld- oder Freiheitsstrafe (mind. 30 Tagessätze) | mind. 6 Monate Entzug, meist 9–12 Monate | Straftat (§ 316 StGB) |
0,3 ‰ – 0,49 ‰ (ohne Auffälligkeiten) | – | Keine Sanktion | Keine Sanktion | Erlaubt |
Erläuterung:
- 0,0 ‰-Grenze
Für Fahranfänger in der Probezeit sowie unter 21-Jährige gilt Null-Promille. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von 250 €, 1 Punkt und in der Regel ein Aufbauseminar samt Probezeitverlängerung um 2 Jahre. - 0,3 ‰-Grenze
Führen mit ≥ 0,3 ‰ gilt nur dann als Straftat, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall auftreten – dann mit 1–3 Punkten, Führerscheinentzug und einer Geld- oder Freiheitsstrafe. - 0,5 ‰ bis 1,09 ‰ – Ordnungswidrigkeit
- Erstverstoß: 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Zweitverstoß: 1 000 €, 2 Punkte, 2–3 Monate Fahrverbot
- Drittverstoß und darüber hinaus: 1 500 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Ab dem zweiten Verstoß ist in der Regel auch eine MPU vorgeschrieben.
- Ab 1,1 ‰ – absolute Fahruntüchtigkeit
Gilt als Straftat gemäß § 316 StGB. Sanktionen umfassen mindestens 6 Monate Führerscheinentzug, meist 9–12 Monate Sperrfrist, 3 Punkte, sowie Geldstrafe (oder Freiheitsstrafe).
Daher sollten Sie bei Trunkenheit im Verkehr immer einen erfahrenen Anwalt mit der Verteidigung beauftragen.
Weitere Hinweise:
- Bei Alkoholverstößen ab dem 2. Mal mit 0,5 ‰ oder mehr wird regelmäßig zusätzlich eine MPU verlangt.
- Unfall oder Ausfallerscheinungen ab 0,3 ‰ führen sofort zur Fahrerlaubnisentziehung als Straftat.
Seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes im April 2024 hat sich die Rechtslage rund um Cannabis im Straßenverkehr verändert. Doch Vorsicht: Auch wenn Cannabis teilweise legal ist – im Straßenverkehr gelten weiterhin strenge Regeln, und das gilt erst recht für andere Drogen wie Kokain, Amphetamin, MDMA oder Opiate.
1. Cannabis: Neue Regeln – strenge Konsequenzen
Für Konsumenten von Cannabis gilt seit August 2024 ein gesetzlich festgelegter Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Wird dieser überschritten, droht ein Bußgeld von 500 €, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
Bei kombiniertem Konsum von Alkohol und Cannabis wird es noch teurer: mindestens 1.000 € Bußgeld – unabhängig davon, ob Sie sich fahruntüchtig fühlen oder nicht.
Für Fahranfänger in der Probezeit sowie Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabisverbot – 0,0 Toleranzgrenze!
2. Andere Drogen: Null-Toleranz gilt weiterhin
Für Substanzen wie:
- Amphetamin („Speed“) oder Kokain
- Methamphetamin („Crystal Meth“)
- Ecstasy / MDMA
- Heroin, Morphin oder andere Opiate
gilt nach wie vor: Schon der Nachweis geringster Mengen kann strafrechtliche Folgen haben – unabhängig von der Fahrweise.
Neben Geldstrafen drohen Fahrverbote, Punkte und meist auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Im Wiederholungsfall oder bei zusätzlichen Verstößen (z. B. Unfall, Fahrerflucht) kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
3. Führerschein weg – auch ohne Straftat
Unabhängig von einem Strafverfahren kann die Fahrerlaubnisbehörde eingreifen. Besonders bei Drogenkonsum wird oft die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Voraussetzung für eine spätere Wiedererteilung des Führerscheins:
- Abstinenznachweise über 6–12 Monate
- regelmäßige Drogentests
- positives MPU-Gutachten
Das Verfahren ist langwierig, teuer – und ohne anwaltliche Unterstützung oft schwer zu bestehen.
4. Versicherung: Teure Folgen bei Unfall
Auch Ihre Versicherung spielt nicht mit. Bei einem Unfall unter Drogeneinfluss:
- übernimmt die Haftpflicht den Schaden Dritter,
- kann aber bis zu 10.000 € Regress von Ihnen verlangen,
die Vollkasko kann ganz verweigern, d. h. Sie bleiben auf den eigenen Kosten sitzen.
5. Was Sie tun sollten – und was nicht
- Keine Angaben zur Sache bei Polizeikontrollen.
- Widersprechen Sie Schnelltests (Urin/Drogenwischtest) und Atemalkoholkontrollen.
- Widersprechen Sie auch der Blutentnahme – aber leisten Sie keinen Widerstand.
- Sichern Sie Beweise und kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Anwalt.
Fazit:
Ob Cannabis, Kokain oder andere Substanzen – die Risiken im Straßenverkehr sind hoch und die rechtlichen Konsequenzen gravierend. Wer hier falsch reagiert, zahlt am Ende oft mit dem Führerschein – oder mehr.
Lassen Sie es nicht so weit kommen. Holen Sie sich frühzeitig rechtliche Unterstützung – am besten bevor Sie überhaupt mit den Behörden sprechen.
In jedem Fall gilt gegenüber den Behörden aber:
Schweigen Sie!
📞 Rufen Sie mich an – eine erste Einschätzung erhalten Sie kurzfristig und vertraulich.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.