KzH, aber zivil sehr umtriebig – Aberkennung des Ruhegehalts.
In einem weiteren Urteil bestätigt das Bundesverwaltungsgericht seine harte Haltung bei einer Nebentätigkeit. Der Sachverhalt Die frühere Soldatin (Oberfeldwebel, Gesundheits- und Krankenpflegerin im Bundeswehrkrankenhaus A, IMC-Bereich) war seit April 2021 durchgehend krankgeschrieben. Parallel dazu betrieb sie unter dem Künstlernamen „B“ eine umfangreiche Tätigkeit als DJ (Live-Auftritte und regelmäßige Livestreams auf einer Videoplattform, Merchandising, Auftritte mit […]