Im Rahmen der Rechtsberatung sind wir stets an Ihrer Seite. Durch die ständige Fort- und Weiterbildung bleiben wir auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Rechtsprechung. Wir weisen unsere Fort- und Weiterbildungen regelmäßig gegenüber der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Anwaltverein nach. Deshalb erhalten wir auch seit dem Jahr 2015 regelmäßig die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltverein. Ebenso führen wir das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer, das strenge Vorgaben bei der Fort- und Weiterbildung für dessen Erhalt verlangt. Darüber hinaus führt Herr Rechtsanwalt Giesen zwei Fachanwaltstitel im Steuer- und im Verkehrsrecht.

Im Bereich des Steuerrechts und des Steuerstrafrechts liegen unsere besonderen Schwerpunkte und Kompetenzen. Wir vertreten Sie bei Streitigkeiten gegenüber dem Finanzamt und den Finanzgerichten. Hierbei geht unsere Tätigkeit über die reine Steuerberatung hinaus. Wir unterstützen Sie bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt über Steuerabzüge, Vergünstigungen oder wenn Ihnen Betriebskostenabzüge, z.B. wegen angeblicher Liebhaberei versagt werden. Durch die enge Zusammenarbeit von Rechtsanwälten und Steuerberater sichern wir die verschiedenen Bereiche der Beratung und Strafverteidigung zuverlässig ab. In jedem steuerrechtlichen Fall findet zwischen Rechtsanwalt und Steuerberater ein enger Austausch statt. Das gilt insbesondere im Bereich des Steuerstrafrechts. Hier werden schnell Vorwürfe erhoben und Ermittlungen eingeleitet, in deren Folge dann Beschlagnahmungen und Durchsuchungen drohen. In solchen Fällen stehen wir fest an Ihrer Seite. Wir bewahren Sie davor, vermeintlich schnelle Lösungsangebote der Steuerverwaltung ungeprüft zu übernehmen, die im ungünstigsten Fall für Sie Haft bedeuten kann.

Im Bereich des Verkehrsrechts setzen wir insbesondere Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber den Kfz-Versicherern durch. Gerne versuchen die Versicherer Sie durch angeblich einfache und praktische Lösungen und angeblichen „Pauschalangeboten“ von der Geltendmachung Ihrer berechtigten Ansprüche abzuhalten. Hierbei werden in aller Regel nicht sämtliche Ihnen zustehenden Ansprüche berücksichtigt oder die Versicherer kürzen einfach die Ihnen zu-stehenden Ansprüche. Machen Sie sich klar, dass die Versicherer des Unfallverursachers nicht auf Ihrer Seite stehen, sondern auf der Ihres Unfallgegners. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, sich bei jeder Art von Kfz-Unfällen zunächst sachkundig beraten zu lassen.

Gleiches gilt besonders im Bereich des Verkehrsstrafrechts. Ob Unfallflucht oder Trunkenheit und Drogen. Machen Sie ohne anwaltliche Beratung keinerlei Angaben bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Hierzu sind Sie nicht verpflichtet. Die Gebühr einer anwaltlichen Beratung wird sich im Vergleich zu der Ihnen drohenden Strafe gering ausfallen. Darüber hinaus müssen Sie bei solchen Delikten auch immer mit einem Entzug der Fahrerlaubnis und ggf. sich daran anschließender MPU rechnen.