Entlassungen aus der Bundeswehr können sehr schnell vollzogen werden!

Es gibt verschiedene Gründe, warum der Dienstherr einen Soldaten entlassen will. In jedem Fall ist dies für die betroffenen Kameraden eine sehr belastende und einschneidende Situation.

Entlassung wegen Dienstvergehen, § 55 Abs. 5 SG

Eine fristlose Entlassung kann bei Soldaten bis zum vierten Dienstjahr durch einfache Verfügung des BAPersBw erfolgen. Aus etlichen Fällen wissen wir, dass dafür oft die fadenscheinigsten Gründe herangezogen werden. Oft ist schlecht ermittelt worden. Gerade bei Vorwürfen wegen Extremismus, Drogen oder sexuellen Bezügen werden zum Teil nur Vorurteile und Mutmaßungen der Vorgesetzten zur Begründung einer Entlassung herangezogen. Daher ist es wichtig, dass Sie in diesen Fällen zunächst nicht mit Ihrem Vorgesetzten oder dem MAD sprechen.

Aber auch wenn Ihnen zivile Verfehlungen vorgeworfen werden (Verstöße gegen das BtMG, Diebstahl, Betrug, betrunken gefahren), droht Ihnen eine fristlose Entlassung aus der Bundeswehr. Diese wird teilweise schon vollzogen, obwohl die strafrechtlichen Ermittlungen noch andauern oder das Verfahren gegen Sie eingestellt wurde. Schließlich kann in den gegen Sie geführten Strafverfahren auch ein Freispruch erfolgen. Daher müssen Sie sich rechtzeitig gegen eine Entlassung zur Wehr setzen. Hierbei sind Sie nicht schutz- und rechtlos, wie Ihnen Ihre Vorgesetzten gerne erzählen.

Entlassung wegen Täuschung, § 46 Abs. 2 Nr. 2 SG

Auch wenn Sie bei Ihrer Bewerbung falsche Angaben gemacht haben, können Sie entlassen werden und dass auch noch nach dem vierten Dienstjahr. Wir haben Fälle erlebt, bei denen Soldaten nach 17 Jahren Dienst wegen eines Fehlers im Bewerbungsbogen fristlos entlassen wurden.

Ungeeignetheit, § 55 Abs. 4 SG

Gleiches gilt, wenn man Sie für ungeeignet hält und Ihr Laufbahnziel bislang nicht erreicht ist oder Sie das Studium oder die ZAW nicht bestehen. In all diesen Fällen sollten Sie keine Gespräche mehr mit Ihren Vorgesetzten führen, ohne vorher mit einem Rechtsanwalt gesprochen zu haben.

Dringende Fälle

Sie erhalten bei uns einen schnellen Termin für ein persönliches Gespräch, wenn wir Sie nicht sofort mit einem Rechtsanwalt verbinden können! Eine erste Einschätzung und Erste-Hilfe-Hinweise erhalten Sie bei uns stets kostenfrei!

Daher sprechen Sie zuerst mit uns und schweigen Sie bei Ihren Vorgesetzten!