Falsche Trennungsgeld- oder Reisekostenabrechnungen: Was droht Soldaten und Beamten?

Ein falsch gesetztes Kreuz, eine doppelt abgerechnete Fahrt oder eine Übernachtung, die tatsächlich nicht stattgefunden hat: Unstimmigkeiten bei Trennungsgeld und Reisekosten werden häufig zunächst als reine Abrechnungsfrage behandelt.

Das kann ein schwerer Fehler sein.

Besteht der Verdacht, dass Angaben bewusst falsch gemacht wurden, geht es nicht mehr nur um eine Rückforderung. Dann können ein Strafverfahren wegen Betrugs und zusätzlich ein Disziplinarverfahren folgen. Für Soldaten und Beamte steht damit neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe auch die berufliche Stellung auf dem Spiel.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 13. Mai 2026 – BVerwG 2 WD 8.25 – über den Trennungsgeldbetrug eines früheren Soldaten entschieden. Die Entscheidung betrifft unmittelbar das Wehrdisziplinarrecht. Ihre wesentlichen Aussagen sind aber auch für Beamte interessant: Nicht jede falsche Abrechnung führt zur disziplinaren Höchstmaßnahme. Entscheidend bleiben Schadenshöhe, Anzahl der Taten, Dauer, Vorsatz und die persönlichen Umstände des Einzelfalls.

Worum ging es in dem Urteil?

Der frühere Soldat hatte über einen Zeitraum von fast vier Jahren insgesamt 24 Forderungsnachweise eingereicht. Darin rechnete er für 68 Tage Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle ab, die tatsächlich nicht stattgefunden hatten.

An den betreffenden Tagen befand er sich unter anderem im Urlaub, im Dienstzeitausgleich, auf einem Lehrgang oder war krankgeschrieben. Insgesamt erhielt er dadurch 1.784,80 Euro zu Unrecht.

Der Soldat erklärte, die Angaben seien versehentlich falsch gewesen. Wegen der schweren Erkrankung seiner Ehefrau sei er familiär erheblich belastet und gedanklich häufig zu Hause gewesen.

Das Truppendienstgericht überzeugte diese Erklärung nicht. Es hielt es für nicht nachvollziehbar, dass sich der Soldat über mehrere Jahre hinweg 68-mal ausschließlich zu seinen Gunsten geirrt haben sollte. Die vorsätzliche Begehung stand im Berufungsverfahren daher bereits fest.

Das sachgleiche Strafverfahren war gegen Geldauflagen nach § 153a StPO eingestellt worden. Das schützte den früheren Soldaten jedoch nicht vor einer erheblichen Disziplinarmaßnahme.

Wann liegt bei Reisekosten oder Trennungsgeld Betrug vor?

Nicht jede fehlerhafte Abrechnung ist strafbar.

Ein Betrug setzt grundsätzlich voraus, dass jemand bewusst falsche Angaben macht, dadurch einen Irrtum hervorruft und eine Zahlung erhält, auf die kein Anspruch besteht. Zusätzlich muss der Betroffene mit dem Ziel handeln, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Ein Schreibfehler, ein Missverständnis oder eine versehentlich doppelt eingetragene Fahrt reichen dafür nicht aus.

In der Praxis ist die Abgrenzung jedoch häufig schwierig. Gegen ein bloßes Versehen können insbesondere folgende Umstände sprechen:

  • zahlreiche falsche Abrechnungen,
  • ein längerer Tatzeitraum,
  • stets zugunsten des Antragstellers wirkende Fehler,
  • Abrechnungen für eindeutig erinnerliche Abwesenheitszeiten,
  • eine steigende Anzahl falscher Angaben,
  • wiederkehrende oder systematische Vorgehensweisen.

Ob tatsächlich Vorsatz vorlag, kann regelmäßig erst nach Kenntnis der Abrechnungsunterlagen, Prüfvermerke und sonstigen Ermittlungen beurteilt werden.

Welche Folgen drohen Soldaten?

Bei Soldaten können bewusst falsche Trennungsgeld- oder Reisekostenabrechnungen mehrere Dienstpflichten verletzen. Dazu gehören insbesondere die Wahrheitspflicht, die Pflicht zum treuen Dienen und die Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten.

Disziplinarrechtlich steht häufig eine Dienstgradherabsetzung im Raum. In besonders schweren Fällen kann auch die Entfernung aus dem Dienstverhältnis oder bei früheren Soldaten eine Maßnahme mit erheblichen versorgungsrechtlichen Folgen drohen.

Das Bundesverwaltungsgericht stellte in dem entschiedenen Fall klar, dass ein Gesamtschaden im unteren vierstelligen Bereich trotz zahlreicher Taten und eines langen Tatzeitraums nicht automatisch die Höchstmaßnahme rechtfertigt.

Der frühere Oberstabsgefreite wurde letztlich zum Hauptgefreiten der Reserve herabgesetzt.

Das Gericht verharmloste die Taten damit nicht. Es betonte vielmehr, dass das Fehlverhalten sehr schwer wog. Für den Übergang zur Höchstmaßnahme fehlte es aber an einem noch höheren Schaden oder zusätzlichen erschwerenden Umständen, wie sie in anderen Fällen etwa durch Urkundenfälschungen oder eine besondere dienstliche Vertrauensstellung gegeben sein können.

Was gilt für Beamte?

Auch Beamte müssen bei Anträgen auf Reisekosten, Trennungsgeld, Wegstreckenentschädigung oder sonstige Erstattungen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen.

Bewusst falsche Abrechnungen können einen Verstoß gegen die beamtenrechtliche Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten sowie gegen die Pflicht zur uneigennützigen Amtsführung darstellen. Wird der eigene Dienstherr vorsätzlich geschädigt, ist regelmäßig der Kern des beamtenrechtlichen Vertrauensverhältnisses betroffen.

Die konkrete Disziplinarmaßnahme richtet sich allerdings nach dem jeweils anwendbaren Disziplinarrecht des Bundes oder des Landes. Das Urteil zum Soldatenrecht kann daher nicht schematisch auf Beamte übertragen werden.

Auch bei Beamten kommt es aber typischerweise auf dieselben Kernfragen an:

Wie hoch ist der Schaden?

Wie viele falsche Abrechnungen liegen vor?

Über welchen Zeitraum erstreckte sich das Verhalten?

Wurde vorsätzlich gehandelt?

Gab es eine besondere dienstliche Vertrauensstellung?

Wurde der Schaden zurückgezahlt?

Wie waren die bisherigen dienstlichen Leistungen?

Gab es persönliche Belastungen oder andere mildernde Umstände?

Je nach Schwere des Falles kommen bei Beamten Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht. Bei Ruhestandsbeamten können versorgungsrechtliche Maßnahmen drohen.

Eine geringe Schadenshöhe bedeutet daher auch bei Beamten nicht, dass der Vorgang folgenlos bleibt. Sie kann aber für die Frage entscheidend sein, ob eine pflichtenmahnende Maßnahme ausreicht oder das Dienstverhältnis als endgültig zerstört angesehen wird.

Warum hilft die Einstellung des Strafverfahrens häufig nur begrenzt?

Ein häufiger Irrtum lautet: Wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, sei die Angelegenheit auch beruflich erledigt.

Das ist bei Soldaten und Beamten regelmäßig nicht der Fall.

Strafverfahren und Disziplinarverfahren verfolgen unterschiedliche Zwecke. Im Strafverfahren wird geprüft, ob eine Straftat begangen wurde und welche strafrechtliche Reaktion angemessen ist. Im Disziplinarverfahren geht es zusätzlich um die Frage, ob das Vertrauen des Dienstherrn beeinträchtigt oder zerstört wurde.

Deshalb kann eine Einstellung nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage disziplinarrechtlich weiterhin erhebliche Folgen haben. Umgekehrt bedeutet auch eine Rückzahlung nicht automatisch, dass von einer Disziplinarmaßnahme abgesehen wird.

Rückzahlung, Geständnis und Einsicht können zugunsten des Betroffenen berücksichtigt werden. Sie beseitigen aber nicht das bereits begangene Dienstvergehen.

Welche Bedeutung hat die Verfahrensdauer?

Im Fall des Bundesverwaltungsgerichts war das Disziplinarverfahren unangemessen lang. Das Gericht nahm eine nicht gerechtfertigte Überlänge von insgesamt rund zwei Jahren und neun Monaten an.

Ohne diese Verzögerung hätte es eine Herabsetzung um drei Dienstgrade für angemessen gehalten. Wegen der überlangen Verfahrensdauer wurde die Maßnahme um einen Dienstgrad reduziert.

Auch in beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren kann eine überlange Dauer Bedeutung gewinnen. Das gilt vor allem dann, wenn keine Entfernung aus dem Dienst, sondern eine pflichtenmahnende Maßnahme zu bestimmen ist.

Die Dauer des Verfahrens sollte deshalb ebenso geprüft werden wie der eigentliche Vorwurf. Nicht jede Verzögerung wirkt mildernd. Strukturelle und vom Betroffenen nicht verursachte Verzögerungen können jedoch bei der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme eine Rolle spielen.

Warum eine vorschnelle Erklärung gefährlich sein kann

Wer mit einer beanstandeten Reisekosten- oder Trennungsgeldabrechnung konfrontiert wird, möchte den Vorgang häufig sofort erklären. Typische Reaktionen lauten:

„Das war nur ein Versehen.“

„Ich habe das Formular nicht richtig verstanden.“

„Ich war privat stark belastet.“

„Ich habe die Abrechnung aus dem Gedächtnis erstellt.“

Solche Erklärungen können zutreffen. Sie können aber auch erhebliche Nachteile verursachen, wenn sie nicht zu den Unterlagen passen.

Besonders problematisch wird es, wenn sich der Betroffene früh auf eine bestimmte Darstellung festlegt und später aus den Akten hervorgeht, dass weitere Abrechnungen, dienstliche Kalender, elektronische Buchungen oder Aussagen von Kollegen dagegensprechen.

Vor einer Einlassung sollte daher geprüft werden, welche konkreten Angaben beanstandet werden, welche Beweise vorliegen und ob bereits strafrechtlich ermittelt wird.

Für Soldaten und Beamte muss außerdem berücksichtigt werden, dass eine Aussage nicht nur im Strafverfahren, sondern auch im Disziplinarverfahren ausgewertet werden kann.

Warum eine KI den konkreten Fall nicht zuverlässig bewerten kann

KI-Modelle können allgemeine Informationen zu Betrug, Reisekosten oder Disziplinarrecht zusammenfassen. Sie kennen jedoch nicht die Ermittlungsakte und können deshalb keine verlässliche Verteidigungsstrategie für den Einzelfall entwickeln.

Die meisten Straf- und Disziplinarverfahren werden nicht veröffentlicht. Im Internet finden sich vor allem ausgewählte Gerichtsentscheidungen. Der konkrete Fall wird aber häufig durch Einzelheiten entschieden, die nur in der Akte stehen: Prüfvermerke, Abrechnungslisten, dienstliche Kalender, E-Mails, Zeugenangaben und interne Bewertungen des Dienstherrn.

Zudem können Aussagen im Straf- und Disziplinarverfahren unterschiedliche Auswirkungen haben. Eine KI kann ohne Aktenkenntnis nicht zuverlässig beurteilen, ob eine Einlassung entlastet oder neue Widersprüche schafft.

Für eine erste Orientierung kann KI nützlich sein. Die Entscheidung, ob und wie sich ein beschuldigter Soldat oder Beamter äußert, sollte darauf jedoch nicht gestützt werden.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

Beanstandungen bei Trennungsgeld oder Reisekosten sollten weder von Soldaten noch von Beamten als bloße Abrechnungsangelegenheit unterschätzt werden.

Vor einer Stellungnahme sollte geklärt werden:

  • ob ein strafrechtlicher Anfangsverdacht besteht,
  • welche Abrechnungen konkret betroffen sind,
  • ob Vorsatz oder lediglich Fahrlässigkeit vorgeworfen wird,
  • welche disziplinaren Maßnahmen drohen,
  • wie Straf- und Disziplinarverfahren aufeinander abgestimmt werden müssen.

Gerade die erste Reaktion kann für den weiteren Verlauf entscheidend sein. Eine sachgerechte Bewertung ist regelmäßig erst nach Akteneinsicht möglich.

Rechtsanwalt Michael Giesen ist seit über 20 Jahren Strafverteidiger. Er war selbst Soldat und hat bei Behörden gearbeitet. Er kennt daher die besonderen Belastungen, denen Soldaten, Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes in Straf- und Disziplinarverfahren ausgesetzt sind.

Hinweis: Dieser Rechtstipp dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Wer mit dem Vorwurf falscher Trennungsgeld- oder Reisekostenabrechnungen konfrontiert wird, sollte sich nicht vorschnell äußern.

In einer ersten Einschätzung klären wir, welche strafrechtlichen und disziplinaren Risiken bestehen, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist und welche nächsten Schritte in Betracht kommen.

Hinweis: Dieser Rechtstipp dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wer betroffen ist, sollte unverzüglich anwaltlichen Rat einholen.
Nehmen Sie Kontakt zu mir auf, bevor Sie sich äußern. Ich helfe Ihnen:
• das Verfahren einzuschätzen,
• die Risiken zu analysieren,
• Ihre Position strategisch vorzubereiten,
• Sie bei Bedarf rechtlich zu vertreten.


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