Glauben im Straßenverkehr; keine Verschleierung beim Autofahren: Ein Urteil aus Neustadt
Die Auseinandersetzung zwischen religiöser Freiheit und Verkehrssicherheit stand am 26.07.2023 im Mittelpunkt eines Urteils vor dem Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 3 K 26/23.NW). Eine Frau hatte eine Ausnahmegenehmigung beantragt, um einen Niqab (eine Vollverschleierung, die nur einen Augenschlitz lässt) beim Autofahren tragen zu dürfen, was laut Straßenverkehrsordnung verboten ist. Nach Ablehnung ihres Antrags führte sie eine […]