Der Vorbereitungsdienst ist für viele der entscheidende Schritt in eine sichere berufliche Zukunft. Wer Beamter auf Widerruf ist, rechnet zwar mit Prüfungsstress, aber oft nicht mit einer plötzlichen Entlassung. Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 2025 zeigt jedoch deutlich: Der Dienstherr hat hier sehr weitreichende Möglichkeiten, wenn die Sicherheit fehlt. Für betroffene Beamte oder Soldaten kann das existenzielle Folgen haben.
Der Ausgangsfall: Ausbildung beendet – Laufbahn beendet?
Im entschiedenen Fall stand ein Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst beim Bundesnachrichtendienst. Während der Ausbildung entzog der Dienstherr dem Beamten den erforderlichen Sicherheitsbescheid. Aus Sicht der Behörde bestanden Zweifel an seiner Zuverlässigkeit, die nicht ausgeräumt werden konnten.
Obwohl dem Beamten noch ermöglicht wurde, Teile der Ausbildung fortzuführen und einmal an der Abschlussprüfung teilzunehmen, bestand er diese Prüfung nicht. Kurz darauf wurde er aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen. Der Betroffene wehrte sich juristisch dagegen. Sein Argument: Ohne tragfähigen sachlichen Grund dürfe er nicht entlassen werden.
Die klare Linie des Bundesverwaltungsgerichts
Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage vollständig ab. Die Richter stellten unmissverständlich klar: Beamte auf Widerruf können jederzeit entlassen werden. Eine Kündigungsfrist ist nicht erforderlich. Entscheidend ist allein, dass ein sachlicher Grund vorliegt.
Dabei setzt das Gericht die Hürde für einen sachlichen Grund bewusst niedrig. Es reicht bereits aus, wenn der Dienstherr berechtigte Zweifel an der Eignung des Beamten hat. Diese Zweifel müssen nicht endgültig bewiesen sein. Zur Eignung zählen nicht nur fachliche Leistungen oder persönliches Verhalten, sondern auch die sicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit.
Gerade bei Tätigkeiten mit besonderer Verantwortung oder Sicherheitsbezug wie im Nachrichtendienst ist dieser Punkt von erheblicher Bedeutung.
Vorbereitungsdienst schützt nicht vor Entlassung
Viele Betroffene gehen davon aus, dass sie zumindest ihre Ausbildung beenden dürfen. Tatsächlich sieht das Gesetz vor, dass Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst grundsätzlich die Gelegenheit gegeben werden soll, die Ausbildung abzuleisten und die Prüfung abzulegen.
Doch dieses „Soll“ ist kein Freifahrtschein. Das Gericht betont: Der Zweck des Vorbereitungsdienstes ist die Ausbildung für eine bestimmte Laufbahn. Wenn ernsthafte Zweifel bestehen, dass dieses Ziel erreicht werden kann, darf der Dienstherr den Beamten auch vorzeitig entlassen.
Besonders deutlich formuliert das Gericht: Der Vorbereitungsdienst dient nicht der Unterhaltssicherung. Beamte auf Widerruf haben keinen Anspruch darauf, auf unbestimmte Zeit im Dienst zu bleiben, wenn absehbar ist, dass sie die Laufbahnbefähigung nicht erreichen werden.
Was bedeutet das konkret für Beamte auf Widerruf?
Die Entscheidung macht klar, wie unsicher die Rechtsposition im Beamtenverhältnis auf Widerruf ist. Schon Zweifel an der Eignung können ausreichen. Ein endgültiges Fehlverhalten oder ein abgeschlossenes Disziplinarverfahren sind nicht notwendig.
Für Betroffene ist das besonders gefährlich, weil Entlassungsentscheidungen oft sehr schnell getroffen werden. Wer vorschnell Stellung nimmt oder unbedacht Erklärungen abgibt, verschlechtert seine Position häufig weiter.
Gerade bei sicherheitsrechtlichen, gesundheitlichen oder charakterlichen Vorwürfen ist anwaltliche Unterstützung entscheidend. Hier geht es nicht nur um formale Fragen, sondern um strategisches Vorgehen und eine saubere rechtliche Bewertung des Ermessens der Behörde.
Warum Sie jetzt anwaltlichen Rat brauchen
Ob eine Entlassung rechtmäßig ist, hängt oft von Details ab: Wurden alle Umstände berücksichtigt? Wurde das Ermessen korrekt ausgeübt? Gab es mildere Mittel? Ohne juristische Erfahrung lassen sich diese Punkte kaum erkennen – geschweige denn erfolgreich angreifen.
Wenn Sie Beamter auf Widerruf sind und Zweifel an Ihrer Eignung geäußert wurden oder eine Entlassung droht, sollten Sie nicht abwarten. Frühzeitige Beratung kann entscheidend sein, um Ihre Chancen zu wahren oder zumindest die Folgen zu begrenzen.
Hinweis: Dieser Rechtstipp dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wer betroffen ist, sollte unverzüglich anwaltlichen Rat einholen.
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