Behörde entzieht Sicherheitsbescheid: Urteil zeigt, wie schnell Soldaten und Beamte ihre Karriere verlieren können

Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 9. Oktober 2025 entschieden: Der Bundesnachrichtendienst (BND) durfte einem Beamten auf Widerruf den Sicherheitsbescheid entziehen. Die Klage des Betroffenen blieb ohne Erfolg. Die Entscheidung zeigt deutlich, wie streng die Maßstäbe im Sicherheitsrecht sind – und wie schnell berufliche Existenzen auf dem Spiel stehen können. Die Sache betrifft auch Beamte anderer Behörden und Soldaten.

Der Hintergrund des Falls

Der Kläger befand sich im Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst beim BND. Seit 2019 verfügte er über einen Sicherheitsbescheid und damit über die Berechtigung, mit Verschlusssachen zu arbeiten. Ab 2021 meldete er jedoch in immer kürzeren Abständen sicherheitsrelevante Vorfälle, stellte zahlreiche Anfragen und schilderte Unsicherheiten im Umgang mit seinem familiären Umfeld. Zudem zeigte er selbst angebliches Fehlverhalten im Umgang mit Sicherheitsvorgaben an.

Was zunächst nach besonderer Gewissenhaftigkeit klingen mag, wertete der BND anders: Die Vielzahl der Meldungen, die Inhalte von Gesprächen sowie Angaben aus dem Umfeld des Klägers ließen aus Sicht der Sicherheitsbehörde Zweifel an seiner Zuverlässigkeit aufkommen. Im Dezember 2021 wurde der Sicherheitsbescheid zunächst vorläufig entzogen und ein Zutrittsverbot zu allen BND-Liegenschaften ausgesprochen. Im März 2022 folgte der endgültige Entzug.

Die rechtliche Bewertung durch das Gericht

Das Bundesverwaltungsgericht machte klar: Beim BND handelt es sich um eine Behörde, die insgesamt dem Sicherheitsbereich zugeordnet ist. Sicherheit ist hier kein Randthema, sondern Kern der täglichen Arbeit. Wer dort tätig ist, darf nur eingesetzt werden, wenn keine Zweifel an seiner Zuverlässigkeit bestehen.

Besonders wichtig: Für den Entzug eines Sicherheitsbescheids reicht es aus, dass tatsächliche Anhaltspunkte Zweifel begründen. Es muss weder ein Schaden eingetreten sein noch ein Geheimnis tatsächlich „nach außen“ gelangt sein. Das Sicherheitsrecht setzt bewusst sehr früh an.

Zudem hat der Dienstherr einen Beurteilungsspielraum. Das bedeutet: Das Gericht prüft nicht, ob es selbst anders entschieden hätte, sondern nur, ob die Behörde den Sachverhalt korrekt ermittelt, den richtigen Maßstab angewandt und sachfremde Erwägungen vermieden hat. Diese Hürde ist für Kläger hoch.

Was dem Kläger konkret zum Verhängnis wurde

Im vorliegenden Fall hielt das Gericht die Einschätzung des BND für nachvollziehbar. Belastend war insbesondere, dass der Kläger mehrfach dienstliche Interna im familiären Umfeld preisgegeben hatte. Schon dies stellt einen erheblichen Verstoß gegen die Pflicht zur Verschwiegenheit dar – eine Pflicht, die beim BND besonders streng gilt.

Hinzu kam aus Sicht der Behörde eine andauernde Überforderung mit sicherheitsrechtlichen Anforderungen. Trotz Gesprächen und Hinweisen sei kein erkennbarer Lerneffekt eingetreten. Später wurde auch das Verhalten des Klägers im Kollegenkreis berücksichtigt: Er zeigte ein ausgeprägtes Bedürfnis nach emotionaler Bindung, das aus Sicht des BND eine erhöhte Ansprechbarkeit für fremde Nachrichtendienste begründen könne.

Das Gericht stellte klar: Es geht nicht um eine psychologische Bewertung oder moralische Vorwürfe. Entscheidend ist allein, ob das Verhalten aus Sicherheitssicht Risiken begründet. Diese Einschätzung durfte der BND treffen.

Die Folgen für Betroffene

Der Fall zeigt drastisch, wie eng Sicherheitsrecht und berufliche Perspektive miteinander verknüpft sind. Wer in sicherheitsempfindlichen Bereichen tätig ist – beim BND, bei der Bundeswehr oder in anderen sicherheitsrelevanten Behörden – sollte wissen:
Schon unbedachte Äußerungen, übermäßige Offenheit oder falsch verstandene Ehrlichkeit können ausreichen, um Zweifel an der Zuverlässigkeit zu begründen.

Besonders gefährlich ist es, ohne rechtliche Beratung umfangreiche Erklärungen abzugeben. Viele Betroffene meinen, durch Offenheit „alles richtig zu machen“. Tatsächlich liefern sie der Behörde damit oft erst das Material, auf dessen Grundlage ein Sicherheitsrisiko bejaht wird.

Gerade weil die gerichtliche Kontrolle begrenzt ist, kommt es auf eine frühe, strategische anwaltliche Begleitung an. Wer erst reagiert, wenn der Sicherheitsbescheid entzogen ist, hat meist deutlich schlechtere Karten.

Rechtsanwalt Michael Giesen hat über 12 Jahre aktiven Dienst bei der Bundeswehr geleistet und durch RDL Kontakt zur Truppe gehalten. Er ist seit über 30 Jahren mit dem Wehrrecht und dem Disziplinarrecht beschäftigt und verfolgt in Beratungen ausschließlich Ihre Interessen.

„Hinweis: Dieser Rechtstipp dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wer betroffen ist, sollte unverzüglich anwaltlichen Rat einholen.
Nehmen Sie Kontakt zu mir auf, bevor Sie sich äußern. Ich helfe Ihnen:
• das Verfahren einzuschätzen,
• die Risiken zu analysieren,
• Ihre Position strategisch vorzubereiten,
• Sie bei Bedarf rechtlich zu vertreten.

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