Jagd und Wildbret sind keine Nebentätigkeit – Bundesverwaltungsgericht schützt Soldatenrechte – Wehrrecht
Ein Oberst, seine Jagd und ein jahrelanger Rechtsstreit: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Beschluss vom 25. Juni 2025 (Az. 2 WDB 1.25) eine disziplinarrechtlich brisante Frage entschieden. Im Zentrum stand die Frage: Darf ein Soldat selbst erlegtes Wildbret gelegentlich an Kameraden abgeben, ohne dass dies als genehmigungspflichtige Nebentätigkeit gilt? Der Fall Der betroffene Oberst, zugleich […]