Nebentätigkeit als Soldat – Chance oder Risiko? Warum richtige Beratung im Wehrrecht entscheidend ist
Viele Soldaten – gerade mit akademischem Hintergrund wie Ärzte, Psychologen oder Ingenieure – denken darüber nach, neben ihrer militärischen Tätigkeit auch außerhalb der Bundeswehr beruflich aktiv zu werden. Attraktive Nebentätigkeiten können zusätzliche Einnahmen bringen und eine berufliche Perspektive für die Zeit nach dem Dienst eröffnen.
Doch ein aktuelles Urteil zeigt: Wer hier unüberlegt handelt, riskiert seine Existenzgrundlage.
Das Urteil: Ruhegehalt aberkannt wegen Nebentätigkeit
Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 19. Juni 2025 (Az.: BVerwG 2 WD 25.24), dass einem früheren Leutnant das Ruhegehalt aberkannt wird, weil er über Jahre hinweg ohne Genehmigung als Versicherungsvermittler tätig war.
Er hatte Provisionen von über 140.000 € erzielt – deutlich mehr als seine Dienstbezüge. Besonders schwer wog, dass er die Tätigkeit auch nach einer Belehrung über die Rechtswidrigkeit fortsetzte und sogar während Krankschreibungen aktiv blieb. Für das Gericht stand fest: Diese Nebentätigkeit hatte längst das Ausmaß eines Zweitberufs erreicht – und zerstörte das Vertrauen endgültig. Die Höchstmaßnahme war unausweichlich.
Was bedeutet das für andere Soldaten?
Das Urteil zeigt klar: Nebentätigkeiten sind nicht verboten, sie müssen aber genehmigt werden. Entscheidend ist, dass sie in Art und Umfang nicht mit den dienstlichen Pflichten kollidieren.
Besonders bei hochqualifizierten Berufen wie Ärzten, Psychologen oder Ingenieuren können bereits wenige Stunden Tätigkeit zu hohen Einkünften führen, die die zulässigen Grenzen überschreiten. Ohne Genehmigung kann daraus schnell ein „Dienstvergehen mit Höchstmaßnahme“ werden.
Aber: Mit der richtigen rechtlichen Gestaltung lassen sich viele Tätigkeiten trotzdem ausüben. Es kommt darauf an, die Tätigkeit von Anfang an sauber anzumelden, die Einkommensgrenzen zu beachten und Modelle zu wählen, die rechtlich zulässig sind.
Warum anwaltliche Unterstützung so wichtig ist
Wer ohne Genehmigung handelt, riskiert nicht nur eine Kürzung der Bezüge – sondern, wie das Urteil zeigt, sogar die vollständige Aberkennung des Ruhegehalts. Für Berufssoldaten oder Zeitsoldaten im Übergang geht es damit schnell um ihre gesamte finanzielle Absicherung.
Mit rechtlicher Beratung können Sie Ihre Pläne jedoch so gestalten, dass Sie Ihre Qualifikationen nutzen, zusätzliche Einnahmen erzielen und trotzdem auf der sicheren Seite bleiben.
Fazit
Das Urteil BVerwG 2 WD 25.24 zeigt unmissverständlich: Unerlaubte Nebentätigkeiten können für Soldaten existenzgefährdend sein. Wer eine Nebentätigkeit in Erwägung zieht – insbesondere in akademischen und gut bezahlten Berufen – sollte diese frühzeitig rechtlich prüfen lassen. Nur so lassen sich Chancen nutzen, ohne die eigene Versorgung zu riskieren.