Was ist Disziplinarrecht?
Disziplinarrecht regelt nicht Straftaten im klassischen Sinn, sondern Pflichtverstöße innerhalb eines besonderen Rechtsverhältnisses. Wer Soldat, Beamter oder Mitglied einer berufsständischen Kammer ist, unterliegt nicht nur allgemeinen Gesetzen, sondern auch zusätzlichen, spezifischen Verhaltenspflichten. Werden diese verletzt, drohen disziplinarische Maßnahmen – von Verweisen über Geldbußen bis hin zur Entfernung aus dem Dienst oder zum Verlust der Berufszulassung.
Im Wehrdisziplinarrecht betrifft dies Soldatinnen und Soldaten. Grundlage sind insbesondere das Soldatengesetz und die Wehrdisziplinarordnung. Hier entscheidet ein Dienstvergehen über Beförderung, Verwendung, Dienstzeit – im Extremfall über die Entlassung oder Degradierung. Das Verfahren ist militärisch geprägt, hierarchisch organisiert und eng mit der Personalführung verzahnt.
Im Disziplinarrecht der Beamten gelten vergleichbare Grundsätze, jedoch auf Grundlage der jeweiligen Beamtengesetze und Disziplinargesetze des Bundes oder der Länder. Auch hier geht es um Pflichtverletzungen im Amt – mit möglichen Folgen bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
Daneben existieren berufsrechtliche Disziplinarverfahren gegen Angehörige der sogenannten Kammerberufe, etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Apotheker. Grundlage sind hier die jeweiligen Berufsordnungen. Verstöße gegen Berufspflichten können Rügen, Geldbußen oder berufsgerichtliche Maßnahmen bis hin zum Zulassungsentzug nach sich ziehen.
Allen Disziplinarsystemen ist gemeinsam: Es geht nicht nur um einen Vorwurf, sondern um Status, Existenz und berufliche Zukunft. Genau deshalb erfordert insbesondere das Disziplinarrecht eine spezialisierte und strategische Verteidigung.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich im Schwerpunkt auf das Wehrrecht und die Situation von Soldaten, gelten jedoch sinngemäß ebenso für Beamte im Disziplinarrecht, denn die zugrunde liegenden Strukturen, Hierarchien und behördlichen Mechanismen finden sich in vergleichbarer Weise auch bei Polizei, Finanzverwaltung und im Schuldienst wieder.
Was ist speziell das Wehrrecht und was ist ein Rechtsanwalt im Wehrrecht – Soldatenrecht?
Unter „Wehrrecht“ versteht man die Gesamtheit der Vorschriften, die das Rechtsverhältnis von Soldatinnen und Soldaten zum Dienstherrn betreffen. Dazu gehören insbesondere das Soldatengesetz, das Wehrdisziplinarrecht, das Wehrbeschwerderecht, statusrechtliche Fragen zu Einstellung, Verwendung, Beurteilung und Entlassung sowie das Wehrstrafrecht und strafrechtliche Verfahren mit dienstrechtlichen Folgen. Wehrrecht entscheidet nicht über abstrakte Rechtsfragen, sondern über Laufbahn, Existenz, Versorgung und Reputation.
Verteidiger oder Vertreter? Was ist der Unterschied?
Jeder Verteidiger ist ein Rechtsanwalt – aber nicht jeder Rechtsanwalt ist Verteidiger. „Verteidiger“ beschreibt die Rolle im Straf- oder Disziplinarverfahren, nicht den Beruf an sich.
Rechtsanwalt ist die Berufsbezeichnung. Ein Rechtsanwalt kann beraten, Verträge gestalten, klagen, vergleichen, außergerichtlich verhandeln oder vor Gericht auftreten. Er ist unabhängiges Organ der Rechtspflege und grundsätzlich Vertreter der Interessen seines Mandanten.
Vertreter ist der allgemeinere Begriff. Er bezeichnet die Funktion, für jemanden rechtlich zu handeln – etwa in einem Zivilprozess, im Verwaltungsverfahren oder gegenüber einer Behörde. Auch hier geht es um Interessenwahrnehmung, aber nicht zwingend um die Abwehr eines staatlichen Vorwurfs.
Verteidiger ist die besondere Rolle im Straf- oder Disziplinarverfahren. Verteidigung ist Kampf! Hier steht der Mandant einem staatlichen Vorwurf gegenüber. Die Staatsgewalt ermittelt mit staatlichem Zwang gegen den Betroffenen und will sanktionieren.
Der Verteidiger hat eine klar abgegrenzte Aufgabe: Er schützt die Rechte des Beschuldigten, kontrolliert die Einhaltung von Verfahrensregeln, greift Beweise an, stellt Anträge, schweigt strategisch oder lässt ein. Er vertritt nicht, er verteidigt, und zwar mit eigenen Rechten als Verteidiger.
Der Verteidiger ist nicht neutraler Vermittler. Er ist Gegenpol zur Staatsanwaltschaft oder – im Wehrdisziplinarrecht – zur Wehrdisziplinaranwaltschaft bzw. dem Dienstherrn.
Kurz gesagt: Der Vertreter begleitet. Der Verteidiger wehrt ab.
Gerade im Disziplinar- und Strafrecht ist dieser Unterschied entscheidend. Wer nur „vertretend“ auftritt, moderiert das Verfahren. Wer verteidigt, führt es aktiv gegen den staatlichen Vorwurf und seine Akteure.
Oft ist der Anlass zu einem Disziplinar- oder Entlassungsverfahren eine vorgeworfene Straftat. Ein Verteidiger muss beides im Blick haben und (Kampf-)Erfahrung auch im Strafrecht besitzen.
Fachanwalt für Wehrrecht?
Einen „Fachanwalt für Wehrrecht“ gibt es nicht – und wer mit Titeln wie „Reserveoffizier“ oder „ehemals beim BMVg/BAPersBw“ wirbt, liefert damit noch keinen belastbaren Qualitätsnachweis.
Im Wehrrecht begegnen Ihnen oft vier Typen von Anwälten, die mit bestimmten Merkmalen werben. Keines davon ist ein verlässliches Qualitätsmerkmal – manche sind sogar ein Grund zur Vorsicht.
Viele Kanzleien betonen, ihre Anwälte seien Reserveoffiziere und leisteten regelmäßig Wehrübungen ab – verbunden mit dem Versprechen besonderer „militärischer Kenntnisse“. Soldaten wissen aber: Zwei Jahre Dienstzeit, ein paar Lehrgänge und gelegentliche 4-Wochen-Übungen im Urlaub sagen wenig darüber aus, ob jemand den Alltag in der Truppe wirklich kennt – und noch weniger, ob er die Verfahren kennt, in denen Sie gerade stecken.
Noch kritischer ist ein anderer Punkt: Wer als Reserveoffizier aktiv Disziplinarangelegenheiten bearbeitet oder Vernehmungen führt, nimmt faktisch die Perspektive der Gegenseite ein. Dass das die anwaltliche Unabhängigkeit formal nicht ausschließt – geschenkt. Psychologisch bleibt die Frage: Wie glaubwürdig ist „ich kämpfe für Sie“, wenn jemand gleichzeitig im System der Bundeswehr Aufgaben wahrnimmt, die typischerweise dem Dienstherrn dienen?
Manche Kanzleien werben ausdrücklich damit, „aufseiten des Dienstherrn“ tausende Verfahren begleitet zu haben. Genau das ist das Problem: Wer dort sozialisiert wurde, hat gelernt, wie der Dienstherr denkt, argumentiert und Betroffene belastet – nicht, wie man diese Muster durchbricht. Für Sie als Betroffenen ist aber entscheidend, ob Ihr Anwalt gelernt hat, das System herauszufordern, oder ob er es instinktiv schützt.
Offen formuliert: Wer über Jahre Entlassungen vorbereitet und Disziplinarverfahren gegen Soldaten durchgesetzt hat – ist er wirklich Verteidiger, oder trägt er nur eine andere Uniform über derselben Haltung? Kann ein katholischer Priester gleichzeitig Infanterist im Jagdkampf sein? Man kann ihm beides nicht so recht abnehmen.
Ein weiteres Problem besteht mit den sogenannten Vertragsanwälten der Berufsverbände. Hinter dem Titel „Vertragsanwalt“ oder „Verbandsanwalt“ steckt regelmäßig nicht eine ganze Kanzlei, sondern stets nur eine einzelne Person. In der Praxis wird das Mandat intern oft weitergereicht – an einen Kollegen oder Berufsanfänger, der den Fall dann ohne die beworbene Expertise führt. Gerade im Wehrdisziplinarrecht, das von taktischer Feinsteuerung und persönlicher Erfahrung lebt und kein standardisiertes Massenverfahren ist, kann das erhebliche Unterschiede machen.
Dazu kommt ein inhaltliches Muster, das Betroffene aus Erstgesprächen kennen: „Aussichtslos, keine Chance“, „Kochen wir das klein“, „Legen Sie sich nicht mit den Disziplinarvorgesetzten an“. Solche Sätze können im seltenen Einzelfall zutreffen – als erster Reflex sind sie aber auffällig oft dienstherrnfreundlich und wohl der mentalen Nähe zum System oder grober Unkenntnis geschuldet.
Letztlich gibt es noch die Kollegen, die durch Rechtsschutzversicherer empfohlen werden. Die Empfehlungen durch Rechtsschutzversicherungen erfolgen nicht nach Spezialisierungstiefe oder besonderer Sachkunde, sondern nach vertraglichen Vergütungsvereinbarungen, die Kosteneffizienz für die Versicherung sichern und auf Ihre Kosten steigern. Der Vertragsanwalt wird durch die Versicherung oft empfohlen und verlangt im Gegenzug dazu keine Selbstbeteiligung von Ihnen. Das klingt verlockend. Aber stellen Sie sich selbst die entscheidende Frage: Welches Interesse hat ein Anwalt an intensiver, aufwendiger Verteidigung, wenn er dafür noch nicht einmal eine durchschnittliche Vergütung oder gesetzliche Vergütung erhält?
Ganz gefährlich: Die Berufsverbände oder die Rechtsschutzversicherung verlangen von Ihnen Angaben zum Sachverhalt, um dann über die Kostenübernahme zu entscheiden. Was viele nicht wissen: Die Staatsanwaltschaften können diese Ihre Angaben beschlagnahmen! Ihr Schweigerecht wird so vernichtet! Darauf weist Sie niemand hin und das böse Erwachen folgt später.
Disziplinar- und Entlassungsverfahren betreffen Ihre Existenz, Ihren Status, Ihre Laufbahn – und häufig auch erhebliche Rückforderungsbeträge. Wer hier „mitläuft“, weil das Mandat Teil eines vertraglichen Zuweisungssystems ist, wird zwangsläufig anders arbeiten als ein Anwalt, der ausschließlich Ihnen verpflichtet ist, fair vergütet wird und seine gesamte Energie in genau Ihren Fall investiert. Der Unterschied liegt nicht im Titel – er liegt in der Haltung.
Unsere Tätigkeit liegt im Schwerpunkt im Wehrdisziplinarrecht, im Wehrstrafrecht sowie im Statusrecht – insbesondere bei Entlassungen nach §§ 46f., 55, 58, 75 SG. Wir verteidigen Kameraden, wenn gegen sie ermittelt wird, wenn Disziplinarmaßnahmen drohen oder wenn das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr eine Entlassung betreibt. Gerade in diesen Verfahren stehen häufig auch Rückforderungen und finanzielle Konsequenzen im Raum. Der Kamerad soll wegen des behaupteten Dienstvergehens versetzt werden oder seine Beurteilung fällt weit schlechter aus als zuvor.
Verteidiger im Disziplinarrecht/Strafrecht
Meine Spezialisierung im Wehrrecht beruht nicht auf einem Titel, sondern auf gelebter Erfahrung – über zwölf Jahre Truppendienst und mehr als zwanzig Jahre anwaltliche Verteidigung von Soldaten.
Was meine Tätigkeit im Wehrrecht prägt, ist eine klare biografische Linie: Ich war selbst über zwölf Jahre Soldat auf Zeit, habe unterschiedliche Einheiten durchlaufen und zuletzt als Feldjäger gedient, also nah am Betroffenen. Im Unterschied zu den meisten Disziplinarvorgesetzten klären die Feldjäger einen Sachverhalt in alle Richtungen auf. Das bedeutet nicht nur „Bundeswehrerfahrung“, sondern konkrete Kenntnis des Truppenalltags, der Führungsstrukturen, der Entscheidungswege und der unausgesprochenen Mechanismen, die in Konfliktsituationen wirken. Erst nach Ablauf meiner Dienstzeit habe ich studiert, ganz gezielt, um von Verteidiger zu werden. Ich bin nicht deshalb Verteidiger, weil ich nicht mehr Soldat sein durfte oder nicht mehr als Jurist oder Offizier bei der Bundeswehr beschäftigt sein kann.
Wie Sie den richtigen Verteidiger finden
Sprechen Sie mit Rechtsanwälten und speziell mit Verteidigern über Ihren Fall, bevor Sie es mit den Dienststellen oder der Polizei tun. Sie merken im Gespräch sehr schnell, ob jemand diese Realität wirklich kennt oder nur theoretisch beschreibt.
Wenn Sie nicht überzeugt sind, beauftragen Sie diesen Rechtsanwalt nicht mit Ihrer Verteidigung. Wählen Sie auch keinen Verteidiger, der Sie nur im Strafverfahren oder nur im Disziplinarverfahren verteidigen kann. Das führt oft zu misslichen Ergebnissen.
Ich verteidige in Strafsachen ebenso, wie im Disziplinarrecht. Auf dieser Grundlage arbeite ich seit über zwanzig Jahren als Rechtsanwalt schwerpunktmäßig für Soldaten und Beamte. Ich vertrete in Disziplinarverfahren, in Entlassungsverfahren – etwa bei Vorwürfen wegen Dienstvergehens, Nichteignung oder angeblicher Täuschung – und primär in strafrechtlichen Konstellationen mit unmittelbaren dienstrechtlichen Folgen. So, wenn Ihnen Arbeitszeitbetrug, Trennungsgeldbetrug oder zu Unrecht erhaltene Auslandsbezüge, Steuerhinterziehung oder anderes vorgeworfen wird.
Und – wenn erforderlich – drehen wir den Fall um (nicht den „Spieß“, den lassen wir besser in Ruhe) und greifen das Vorgehen des Dienstherrn rechtlich an.
Eines ist dabei jedoch klar: Wir arbeiten ausschließlich für Sie. Niemals für Versicherungen. Niemals für den Dienstherrn. Niemals für Verbände.
Unsere Perspektive ist eindeutig und ohne jede institutionelle Bindung. Wir verteidigen!
Wenn gegen Sie ermittelt wird: Worauf es wirklich ankommt
In dieser Lage sind die meisten Betroffenen nicht „kampflustig“, sondern verunsichert: Meldung, Anhörung, vielleicht Durchsuchung oder auch schon Versetzung, Vorladung, erste Aussagen im Zugführer-/KpChef-Umfeld, parallel Schriftverkehr mit BAPersBw oder der Wehrdisziplinaranwaltschaft. Das fühlt sich an, als würden mehrere Stellen gleichzeitig an Ihnen ziehen – und genau das ist typisch: Die eine Stelle gibt einen „gut gemeinten“ Rat, der bei der nächsten Stelle später als Nachteil aufschlägt. Wer das System kennt, weiß: Der Spruch „Hier weiß der eine nicht, was der andere tut“ ist keine Floskel, sondern Alltag.
Wie sich Spezialisierung für Sie konkret auswirkt
Wenn Sie zur Anhörung/Vernehmung geladen werden und parallel ein Schreiben erhalten, das wie eine bloße Formalie wirkt, entscheidet sich vieles im Detail. Welche Stelle verfolgt welches Ziel? Welche Aussage kann später disziplinarrechtlich verwertet werden? Welche Weichen werden bereits jetzt gestellt, obwohl es nach außen noch „harmlos“ erscheint?
Echte Verteidigung zeigt sich nicht an möglichst vielen Paragrafen, sondern daran, dass die strategischen Zusammenhänge früh erkannt werden. Dass nicht nur reagiert, sondern geplant wird. Dass aus einer einseitigen Darstellung wieder ein ausgewogenes Bild entsteht.
Kameraden oder Beamte, gegen die ermittelt wird, suchen keine leeren Versprechungen. Sie suchen Klarheit, Struktur und jemanden, der das System kennt – und zugleich unabhängig genug ist, es kritisch zu hinterfragen und deren Akteure auch anzugreifen, soweit nötig. Genau dafür stehe ich.
Und jetzt hören Sie genau zu:
Bei Vernehmungen schweigen Sie!
Keine Aussage. Keine Erklärung. Kein „Ich wollte nur kurz…“!
Sagen Sie nicht aus!
Sie beantworten keine Fragen!
Ein Geständnis macht nichts kleiner! Es wird verwertet und es macht Sie angreifbar!
Jeder, der Ihnen ohne Aktenkenntnis zu etwas anderem rät, ist nicht Ihr Freund!
Auch der Disziplinar- oder Dienstvorgesetzte ist nicht Ihr Freund!
Ich bin auch nicht Ihr Freund! Ich bin aber Ihr Verteidiger!
Rufen Sie vor jeder Stellungnahme oder Vernehmung einen echten Verteidiger an! Nicht einen Vertreter. Der Vertreter kann Sie ggf. später vertreten! Erst müssen Sie verteidigt werden!
Wenn gegen Sie ermittelt wird oder eine Entlassung im Raum steht, sollten Sie frühzeitig handeln. Nehmen Sie Kontakt auf und schildern Sie mir Ihre Situation. In einem persönlichen Gespräch klären wir, welche Risiken tatsächlich bestehen – und welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.
Mein Angebot:
Erstgespräch unverbindlich und kostenlos.
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir – gemeinsam sichern wir Ihre Rechte. Wir kämpfen einseitig für Ihre Rechte!
In dringenden Fällen erhalten Sie kurzfristig in einem Telefontermin eine erste Einschätzung Ihrer Sache.



