Der Fall: Bahnticket-Betrug in München

In einer Ära, in der das digitale Zeitalter den Alltag prägt, nehmen Betrugsfälle, die sich dieser neuen Technologien bedienen, zu. Ein solcher Fall hat kürzlich das Amtsgericht München beschäftigt und zu einem bedeutenden Urteil geführt. Ein 29-jähriger Mann aus München stand vor Gericht wegen eines ausgeklügelten Betrugssystems, das den Kauf und die Vermarktung von Online-Bahntickets mithilfe von betrügerisch erlangten Kreditkartendaten umfasste.

Hintergrund des Falles

Zwischen Mai 2019 und Februar 2022 erwarb der Angeklagte insgesamt 810 Online-Bahntickets, die er sowohl für persönliche Reisen als auch für den gewinnbringenden Weiterverkauf nutzte. Was zunächst wie das Verhalten eines Vielreisenden aussah, entpuppte sich als raffinierte Täuschung. Der Mann erlangte die Kreditkartendaten auf betrügerische Weise und nutzte sie, um die Tickets zu erwerben, was zu einem erheblichen finanziellen Schaden für die Deutsche Bahn führte.

Von den 810 erworbenen Tickets nutzte der Angeklagte 97 persönlich, während er den Rest gewinnbringend verkaufte. Dieses Vorgehen verursachte einen Gesamtschaden von mehr als 34.000 Euro für die Bahn.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Schöffengericht München verurteilte den 29-jährigen Mann wegen Computerbetrugs in 810 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten. Diese Strafe kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Entscheidung des Gerichts stützte sich auf mehrere rechtliche Überlegungen:

Gewerbsmäßiger Betrug mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren

Das Gericht qualifizierte die Taten des Angeklagten als gewerbsmäßigen Betrug. Diese Einschätzung basierte darauf, dass die Tickets, deren Wert 25,00 € überstieg, eine erhebliche Summe darstellten und der Angeklagte sonst keine reguläre Einkommensquelle hatte. Er plante, durch diese Taten eine langfristige und bedeutende Einnahmequelle zu erschließen.

Das Gericht berücksichtigte sowohl belastende als auch entlastende Umstände bei seiner Entscheidung. Positiv wertete es, dass der Angeklagte geständig war, längere Zeit in Untersuchungshaft verbrachte und die Taten bereits einige Zeit zurücklagen. Zu seinen Lasten wirkten sich jedoch der erhebliche finanzielle Schaden, das durchdachte Vorgehen und die beträchtliche kriminelle Energie des Angeklagten aus. Zusätzlich wurde berücksichtigt, dass der Angeklagte bereits vorbestraft war, wenn auch nicht für ähnliche Delikte.

Neben der verhängten Freiheitsstrafe ordnete das Gericht die Einziehung des entstandenen Schadens in Höhe von 34.242,50 Euro an. Dieser Schritt soll sicherstellen, dass Verbrechen nicht belohnt werden und die finanziellen Folgen für die geschädigte Partei minimiert werden.

Das Urteil des Schöffengerichts (Aktenzeichen: 842 Ls 255 Js 129471/22) ist noch nicht rechtskräftig.

Fazit

Das Urteil des Amtsgerichts München im Bahnticket-Betrugsfall zeigt, dass auch eine Vielzahl kleinerer Betrügereien zu einem erheblichen Schaden zusammengeführt werden kann und erhebliche Strafen drohen.

Daher lassen Sie sich vor irgendeiner Aussage gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft anwaltlich beraten. In dringenden Fällen erhalten Sie einen schnellen ersten Termin für ein Gespräch.

Dieser Blog-Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei spezifischen Fragen oder Anliegen sollten Sie sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt wenden.

Quelle der Entscheidung: Entscheidung des Verwaltungsgericht Neustadt vom 26.07.2023, oder: Direktlink zur Entscheidung des Gerichtes.