Strafrechtliche Konsequenzen für gefälschte Impfausweise: Einblicke in ein Münchner Urteil

In diesem Blog-Artikel widmen wir uns einem Urteil des Amtsgerichts München, das am 15. März 2023 im Bereich des Strafrechts ergangen ist. Das Urteil betrifft den Tatbestand der gewerbs- und bandenmäßigen Urkundenfälschung und hat besondere Relevanz im Kontext der Covid-19-Pandemie. Drei Personen wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt, nachdem sie gefälschte Impfausweise verkauft hatten. Unter dem Aktenzeichen 857 Ls 380 Js 144832/21 bietet dieser Fall Einblicke in die Rechtsprechung zu Urkundenfälschung und Strafrecht.

Der Fall

Das Amtsgericht München verurteilte den Haupttäter einer Bande zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren zur Bewährung und einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen. Die beiden anderen Bandenmitglieder erhielten Gesamtfreiheitsstrafen von jeweils 1 Jahr und 10 Monaten zur Bewährung. Das Gericht berücksichtigte strafmildernde Faktoren wie die Geständnisse der Bande und ihre dilettantische Vorgehensweise, was das Gericht wie folgt begründete:

“Dies ergibt sich daraus, dass die für die Fälschung verwendeten Stempel entweder eine falsche Adresse des Impfzentrums Augsburg oder einen Schreibfehler enthielten. Zudem verkauften die Angeklagten die gefälschten Impfpässe überwiegend an Abnehmer aus dem Stadtgebiet München. Es ist jedoch allgemein bekannt, dass im Tatzeitraum impfwillige Personen in der örtlichen Auswahl des Impfzentrums beschränkt waren und somit nicht zu erwarten war, dass in München wohnhafte Personen sich im Impfzentrum Augsburg tatsächlich hätten impfen lassen.”

Allerdings wertete es auch strafschärfende Elemente, insbesondere die Tatsache, dass die Bande das Vertrauen der Bevölkerung in die Impfnachweise untergraben hatte.

Das Gericht wertete es als strafschärfend, dass die Täter nicht nur ihre engen Bekannten, sondern auch die breite Öffentlichkeit getäuscht hatten.

Fazit

Das Urteil zeigt deutlich, dass die Justiz gewillt ist, gegen die Fälschung von Dokumenten, die das Vertrauen der Öffentlichkeit in gesundheitliche und rechtliche Systeme untergraben, entschieden vorzugehen.

Besonders interessant ist die differenzierte Betrachtung des Gerichts hinsichtlich der Strafzumessung. Während strafmildernde Aspekte wie die Geständnisse und die eher dilettantische Vorgehensweise der Täter berücksichtigt wurden, legte das Gericht auch großen Wert auf die strafschärfenden Elemente. Hierzu zählt insbesondere der Umstand, dass die Täter das Vertrauen der Bevölkerung in die Impfnachweise und damit in ein wichtiges Instrument der Pandemiebekämpfung erschüttert haben.

Haben Sie Fragen zum Strafrecht oder zur Urkundenfälschung, die durch dieses aktuelle Urteil aufgeworfen werden? Oder befinden Sie sich selbst in einer Situation, in der Sie eine rechtliche Beratung benötigen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Quelle der Entscheidung: Entscheidung des Amtsgericht München vom 15.03.2023, oder: Direktlink zur Entscheidung des Gerichtes.