Sexuelle Übergriffe in der Bundeswehr: Sie müssen die Vernehmung nicht allein bewältigen

Vernehmung als Zeuge durch den Disziplinarvorgesetzten

Von Rechtsanwalt Michael Giesen · Lesezeit: etwa 5–6 Minuten

Vielleicht haben Sie die Einladung zur Vernehmung schon erhalten. Vielleicht überlegen Sie noch, ob Sie überhaupt erzählen sollen, was geschehen ist. Und vielleicht macht Ihnen der Gedanke an dieses Gespräch beinahe ebenso viel Angst wie die Erinnerung an den Übergriff.

Wird man mir glauben? Muss ich intime Einzelheiten vor einem Vorgesetzten schildern, dem ich jeden Tag im Dienst begegne? Was passiert, wenn ich weine, mich nicht genau erinnere oder etwas falsch ausdrücke? Und werde am Ende ich diejenige sein, über die in der Einheit gesprochen wird?

Wenn Sie solche Fragen beschäftigen, müssen Sie sich dafür nicht rechtfertigen. Sie dürfen sich Unterstützung holen. Auch anwaltliche Unterstützung – bevor Sie aussagen und während des Verfahrens.

Sie müssen nicht erst die Kraft finden, das alles allein zu regeln, bevor Sie sich an mich wenden.

Die Sorge, zur „Nestbeschmutzerin“ zu werden

Nach einem sexuellen Übergriff kann die Angst vor den Reaktionen anderer hinzukommen. Besonders dann, wenn Sie mit den beteiligten Personen weiter Dienst leisten, von Vorgesetzten beurteilt werden oder fürchten, dass Ihre Schilderung in der Einheit die Runde macht.

Vielleicht denken Sie: Wenn ich etwas sage, heißt es hinterher, ich hätte die Kameradschaft beschädigt. Wenn ich nichts sage, muss ich dem Betreffenden weiter begegnen.

Das ist eine schwierige Lage. Sie sollten sie nicht zusätzlich dadurch bewältigen müssen, dass Sie Ihre Rechte selbst kennen und Ihren Vorgesetzten gegenüber durchsetzen.

Kameradschaft verlangt, die Würde und die Rechte anderer zu achten. Sie verlangt kein Schweigen über sexuelle Übergriffe. Auch die Fürsorgepflicht eines Vorgesetzten endet nicht dort, wo die Aufklärung für die Einheit unangenehm wird.

In der Beratung besprechen wir deshalb nicht nur den Vorfall. Wir besprechen auch, wovor Sie jetzt konkret Angst haben: vor der Vernehmung, weiteren Begegnungen, möglichen Reaktionen im Dienst oder davor, dass Ihnen niemand glaubt. Daraus ergeben sich die Fragen, um die ich mich für Sie kümmern muss.

„Was, wenn ich etwas falsch sage?“

Eine Vernehmung ist keine Prüfung, für die Sie eine perfekte Antwort lernen müssen.

Sie dürfen sagen, dass Sie etwas nicht mehr genau wissen. Sie dürfen zwischen einer sicheren Erinnerung und einer Vermutung unterscheiden. Und wenn Sie eine Frage nicht verstehen, muss geklärt werden, was damit gemeint ist.

In der Vorbereitung höre ich Ihnen zu. Sie müssen mir keine fertig geordnete Geschichte präsentieren. Wir besprechen, welche Erinnerungen Sie haben, welche Unterlagen vorhanden sind und was bei einer Vernehmung auf Sie zukommen kann.

Dabei geht es nicht darum, eine Aussage einzustudieren. Es geht darum, dass Sie wissen, was von Ihnen verlangt werden darf und wie Sie Ihre eigenen Wahrnehmungen ausdrücken können, ohne sich zu Vermutungen drängen zu lassen.

Auch Tränen oder eine notwendige Pause sind kein Anlass, sich zu schämen. Wenn die Belastung im Termin zu groß wird, spreche ich das an und wirke auf eine angemessene Unterbrechung hin.

Sie schildern, was Sie erlebt haben. Ich kümmere mich um die rechtlichen Fragen, die Sie dabei nicht auch noch allein im Blick behalten müssen.

Sie müssen sich nicht für Ihre Kleidung oder Ihr Privatleben rechtfertigen

„Was hatten Sie an?“
„Haben Sie ihm vorher Bilder geschickt?“
„Sie hatten doch miteinander geflirtet?“
„Warum haben Sie sich nicht sofort beschwert?“

Vielleicht sind es gerade solche Fragen, vor denen Sie Angst haben. Weil sie sich so anhören können, als müssten Sie erklären, warum Ihnen überhaupt Schutz zusteht.

Ihre Kleidung, ein früherer Flirt oder das Versenden eines privaten Bildes erlauben niemandem, Ihre sexuelle Selbstbestimmung zu missachten. Daraus folgt keine pauschale Zustimmung zu späteren sexuellen Handlungen.

Gleichzeitig wäre es unehrlich, Ihnen zu versprechen, dass jede Frage zu einem früheren Kontakt unzulässig ist. Manche Umstände können für die Aufklärung Bedeutung haben. Entscheidend sind der konkrete Zusammenhang, die Erforderlichkeit und die Art der Befragung.

Ihr Privatleben steht nicht beliebig zur Untersuchung offen.

Im Strafverfahren schützt § 68a StPO den persönlichen Lebensbereich: Fragen hierzu sollen nur gestellt werden, wenn sie unerlässlich sind. Eine Vernehmung darf nicht zur allgemeinen Bewertung Ihrer Lebensführung werden. Einzelnorm

Als Ihr Beistand prüfe ich, ob eine Frage rechtlich zulässig ist, und widerspreche, wenn Grenzen überschritten werden. Besteht ein gesetzliches Recht, eine Auskunft zu verweigern, bespreche ich dies mit Ihnen. Eine unangenehme Frage und eine Frage, die Sie rechtlich nicht beantworten müssen, sind nicht immer dasselbe. Gerade diese Unterscheidung sollen Sie im Termin nicht allein treffen müssen.

Wenn der Disziplinarvorgesetzte selbst Teil Ihrer Sorge ist

Vielleicht vertrauen Sie Ihrem Disziplinarvorgesetzten. Vielleicht haben Sie aber auch den Eindruck, dass er den betreffenden Kameraden schützen möchte, Ihren Vorwurf herunterspielt oder unangenehme Fragen zu seinem eigenen bisherigen Verhalten vermeiden will.

Ich nehme eine solche Sorge ernst, ohne das Ergebnis der Prüfung vorwegzunehmen.

Ihre Vertretung darf nicht davon abhängen, ob die Aufklärung für einen Vorgesetzten bequem ist. Ich prüfe, wer ermittelt, welches Verfahren geführt wird und ob die zuständigen Stellen eingeschaltet werden müssen. Bei schweren Vorwürfen gehört dazu insbesondere die Frage, ob Staatsanwaltschaft und Wehrdisziplinaranwaltschaft mit der Sache befasst werden müssen.

Schon vor einer Vernehmung kläre ich meine Teilnahme als anwaltlicher Beistand. Im Strafverfahren ist die anwaltliche Begleitung ausdrücklich vorgesehen. Auch im gerichtlichen Wehrdisziplinarverfahren sind grundsätzlich die Regeln über den Zeugenbeistand heranzuziehen. Bei eigenen Ermittlungen des Disziplinarvorgesetzten im einfachen Verfahren muss die Teilnahme gesondert rechtlich geprüft und geltend gemacht werden.

Eine pauschale Ablehnung nehme ich nicht ungeprüft hin. Ich verlange eine rechtliche Begründung und verfolge die bestehenden Möglichkeiten zur Durchsetzung Ihrer Begleitung konsequent. Wenn gerichtlicher Rechtsschutz in Betracht kommt, gehört auch dieser zu meiner Prüfung.

Sie dürfen einen Rechtsanwalt beauftragen. Ob und wie seine Anwesenheit im konkreten Termin durchgesetzt werden kann, kläre ich für Sie.

Warum ich auch Ihren Dienstalltag im Blick habe

Ich war selbst viele Jahre Soldat und bin seit über 20 Jahren als Rechtsanwalt tätig. Ich kenne militärische Hierarchien, Befehlswege und den Alltag in einer Einheit aus eigener Erfahrung. Straf- und Wehrdisziplinarrecht gehören zu den Schwerpunkten meiner Arbeit.

Deshalb endet meine Betrachtung nicht mit Ihrer Aussage. Wir besprechen auch, was danach im Dienst geschieht. Müssen Sie der betreffenden Person weiter begegnen? Welche Schutzmaßnahmen kommen in Betracht? Wie lässt sich gegen Druck oder Benachteiligungen vorgehen?

Ich kann Ihnen weder den Ausgang eines Verfahrens noch die Reaktionen anderer versprechen. Ich kann Ihnen aber sagen, wie ich Ihre Vertretung verstehe: Ich höre Ihnen zu, erkläre Ihnen Ihre Möglichkeiten verständlich und setze mich konsequent für Ihre Rechte ein.

Anwaltliche Begleitung kann Ihnen einen Teil der Unsicherheit abnehmen. Sie ersetzt keine psychotherapeutische Hilfe. Wenn Sie zusätzliche Unterstützung benötigen, kann diese neben der rechtlichen Vertretung stehen.

Für die erste Kontaktaufnahme müssen Sie noch nicht alles erzählen

Sie können sich an mich wenden, auch wenn Sie noch keine Anzeige erstattet haben, bereits ausgesagt haben oder zunächst nur wissen möchten, welche Möglichkeiten Sie haben.

Das Gespräch mit mir als Ihrem Rechtsanwalt unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit. Durch Ihre Kontaktaufnahme wird Ihr Disziplinarvorgesetzter nicht automatisch informiert. Welche Schritte ich für Sie unternehme, besprechen wir miteinander.

Für die erste Anfrage genügt eine kurze Nachricht. Sie müssen darin keine intimen Einzelheiten schildern. Wenn eine Vernehmung bevorsteht, teilen Sie bitte den Termin mit.

Im kostenlosen Mandatscheck klären wir, ob ich Ihre Vertretung übernehmen kann. Vor einer kostenpflichtigen Beratung oder Vertretung besprechen wir die Vergütung.

Sie müssen nicht sicher sein, wie Sie das alles schaffen sollen. Es genügt, dass Sie Unterstützung möchten. Den nächsten rechtlichen Schritt klären wir gemeinsam.